Das Verwaltungsgericht hat die Hochschule in einem Eilverfahren verpflichtet, die Gruppe nachträglich zum Studium im laufenden Wintersemester zuzulassen. Nun heißt es Versäumtes schnell nachzuholen.
Hamburg. Die Universität muss 18 zunächst abgelehnte Studienplatzbewerber im Fach Psychologie nachträglich zum Studium im laufenden Wintersemester zulassen. Das hat das Verwaltungsgericht im Eilverfahren entschieden. Der Beschluss ist auch eine Schlappe für Wissenschaftssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD), weil die Richter das unter ihrer Verantwortung entstandene Ausbildungskapazitätsgesetz in Teilen für verfassungswidrig halten.
Darum geht es: Das Gesetz stellt die Grundlage für eine Vereinbarung der Wissenschaftsbehörde mit der Universität dar, die es der Hochschule ermöglicht, die Studienplatzkapazitäten in bestimmten Fächern festzulegen. Früher geschah dies auf der Grundlage einer Verordnung, die sich an den Stellenplänen der Lehrenden orientierte.
Im konkreten Fall des Fachs Psychologie legte die Universität eine Obergrenze von 140 Studienanfängern fest, obwohl in früheren Jahren mehr Erstsemester aufgenommen wurden. Das Gericht hält die Festsetzung auf 140 Studienanfänger für unwirksam, weil eine klare gesetzliche Begründung für die Beschränkung fehle. „Um allen Hochschulbewerbern gleiche Zugangschancen zu gewährleisten, sind objektivierte und nachprüfbare Kriterien für die Kapazitätsermittlung in normativer Form zu entwickeln“, heißt es in dem Gerichtsbeschluss. Dies könne nur „durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes“ geschehen. Diesen Vorgaben wird das Ausbildungskapazitätsgesetz nicht gerecht“, schreiben die Richter, die der Ansicht sind, dass 15 Prozent mehr Studienanfänger (entspricht 18 Plätzen) möglich sind, ohne dass die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt wird.
„Das ist eine juristische Ohrfeige für die Senatorin, die unfähig ist, verfassungskonforme Gesetze vorzulegen“, sagt der FDP-Hochschulpolitiker Wieland Schinnenburg.
Die Reaktion der Behörde fiel dagegen gelassen aus. „In einigen Studiengängen hat das Gericht alle Zulassungsanträge abgelehnt. Die im vorläufigen Verfahren ergangenen Entscheidungen sind aber auch im Übrigen uneinheitlich“, sagte Behördensprecher Alexander von Vogel. „Wir streben daher gemeinsam mit den Hochschulen eine obergerichtliche Klärung an.“