Datenschützer Caspar will Google dazu zwingen, seine Sammlung von Daten zu ändern. Nutzer sollen künftig selbst bestimmen können, welche Daten für eine Profilerstellung gesammelt und kombiniert werden dürfen.
Hamburg. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar will Google per Verwaltungsanordnung dazu zwingen, wesentliche Änderungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten vorzunehmen.
Der US-Konzern soll dazu verpflichtet werden, Daten, die bei der Nutzung unterschiedlicher Google-Dienste anfallen, „nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zu erheben und zu kombinieren“, hieß es in einer in Hamburg veröffentlichten Mitteilung.
Nach Auffassung der Datenschutzbehörde greife die bisherige Praxis der Erstellung von Nutzerprofilen weit über das zulässige Maß hinaus in die Privatsphäre der Google-Nutzer ein.
Die technischen Maßnahmen, die das Unternehmen jetzt umsetzen soll, sollen sicherstellen, dass Nutzer künftig selbst über die Verwendung der eigenen Daten zur Profilerstellung entscheiden können.
In einer Stellungnahme von Google heißt es: "Wir haben während des gesamten Vorgangs mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten kooperativ zusammengearbeitet. Dabei haben wir dargelegt, wie unsere Datenschutzerklärung einfachere und bessere Dienste für Nutzer ermöglicht. Wir prüfen nun die Anordnung“, sagt Pressesprecher Klaas Flechsig.
Durch die Nutzung von Google-Diensten wie GMail oder Android-Smartphones sowie der Suchmaschine erhalte die Google Inc. umfängliche Informationen über die Nutzungsgewohnheiten ihrer Kunden, betonte Caspar.
Die Inhalts- und Nutzungsdaten, die dabei anfallen, sollen bereits viel über den Einzelnen und dessen Interessen, Gewohnheiten und Lebensweise verraten, wie es in der Mitteilung weiter heißt. So könnten detaillierte Bewegungsmuster durch Standortdaten erstellt, Rückschlüsse auf Interessen und Vorlieben getroffen, der soziale und der finanzielle Status, der Aufenthaltsort und viele weitere Gewohnheiten des Nutzers durch Analyse der Daten ermittelt werden.
Eine „derartig massive Profilbildung“ sei nur dann zulässig, wenn der Nutzer zugestimmt habe und er dagegen widersprechen könne. Google sei bislang noch nicht bereit, substanzielle Verbesserungen zugunsten der Nutzerkontrolle umzusetzen.
Dazu Caspar: „Zwar konnten wir in zahlreichen Gesprächen mit Google Verbesserungen insbesondere bei der Information der Nutzer erreichen. Bei der wesentlichen Frage der Zusammenführung der Nutzerdaten war Google jedoch nicht bereit, die rechtlich erforderlichen Maßnahmen einzuhalten und substanzielle Verbesserungen zugunsten der Nutzerkontrolle umzusetzen.“
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat die Google-Privatsphärebestimmungen im Rahmen einer europäischen Task Force als Vertreter Deutschlands geprüft und bewertet.
Die konkrete Durchsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen erfolge, laut Mitteilung, jedoch unabhängig und allein auf Grundlage des jeweiligen nationalen Rechts. Andere Länder würden aufgrund ihrer nationalen Bestimmungen Verstöße mit Bußgeldern sanktionierten. In Deutschland dagegen werde nun eine Verwaltungsanordnung erlassen.