Die Wirtschaftsbehörde wollte die Handy-App verbieten, das Verwaltungsgericht gab einer Beschwerde der US-Firma aus formellen Gründen statt. Nun zieht die Stadt vor das Oberverwaltungsgericht.

Hamburg. Das Verwaltungsgericht hat einem Eilantrag der Betreiber der Taxi-App „Uber“ stattgegeben - damit darf das Unternehmen seinen umstrittenen Mitfahrdienst in Hamburg vorerst weiterbetreiben. Uber hatte Einspruch gegen ein behördliches Verbot eingelegt, dass die Wirtschaftsbehörde verhängt hatte. Nun will die Stadt das Verbot in nächster Instanz wieder einklagen.

Die Verwaltungsrichter gaben dem App-Betreiber dabei nur aus formellen Gründen recht. Bei der Frage eines Verbots von bestimmten Diensten stellte die Gewerbeordnung die rechtliche Grundlage da. Für deren Durchführung und Überwachung seien in Hamburg jedoch die Bezirksämter zuständig.

Die angefochtene Untersagungsverfügung habe jedoch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation als Verkehrsgewerbeaufsichtsbehörde erlassen. Diese sei dazu nicht befugt gewesen.

Zu der Frage, ob das Verbot inhaltlich begründet, äußerte sich das Gericht ausdrücklich nicht. Die Wirtschaftsbehörde kündigte nach der Entscheidung an, Beschwerde einzulegen und den Streit somit vor das Oberlandesgericht zu bringen.

„Wir teilen die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes nicht und werden die entsprechenden Maßnahmen in den kommenden zwei Wochen einleiten“, sagte eine Sprecherin dem Abendblatt.

In der Praxis sei eine in ganz Hamburg agierende Mitfahr-App, die den bestehenden Taxi-Unternehmen in unzulässiger Weise Konkurrenz mache, nicht auf Bezirksebene zu kontrollieren. Das Oberverwaltungsgericht solle die Zuständigkeit nun endgültig klären.