Vor der Flucht nach Chile beauftragte Max Emdens Sohn und Alleinerbe Hans-Erich Emden einen Schweizer Rechtsanwalt, die restlichen Kunstschätze seines Vaters zu verkaufen. Dies geschah weit unter dem eigentlichen Wert. Ein Teil der kostbaren Gemälde, zu denen auch van Goghs „Blumengarten“ und Werke von Renoir und Monet gehörten, soll in Hitlers Reichskanzlei aufgehängt worden sein.
Nach dem Krieg bemühte sich die Familie Emden – bis zum heutigen Tag – um Entschädigungszahlungen für das Unrecht. Anträge auf materielle Wiedergutmachung wurden von verschiedenen bundesdeutschen Behörden abgelehnt. Begründung: Max Emden sei zum Zeitpunkt der Enteignung kein deutscher, sondern Schweizer Staatsbürger gewesen. Außerdem seien die Wertgegenstände nicht unter Zwang oder in Not versilbert worden. Daher, so das Bundesfinanzministerium, sei das Kriterium „Raubkunst“ im Falle der Familie Emden nicht anzuwenden.