Der Grundeigentümerverband kritisiert die jüngst beschlossene Verbraucherrechterichtlinie als „Fall eines völlig undurchdachten Gesetzes“. Die Vermietung einer Wohnung sei ohne Anwalt kaum mehr möglich.

Hamburg. Der Grundeigentümerverband Hamburg hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) „absurde Eskapaden“ vorgeworfen. Anlass der Kritik ist die jüngst verabschiedete Verbraucherrechterichtlinie. „Wenn der normale Arbeitnehmer derart schlampig arbeiten würde wie unser Gesetzgeber, hätten die Arbeitsgerichte Hochkonjunktur“, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Erklärung des Verbandes. „Aufgrund der Komplexität und der formalen Anforderungen ist die Vermietung einer Wohnung ohne anwaltliche Hilfe kaum noch möglich.“

Hintergrund ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung, das am 12. Juni in Kraft trat. Damit erhält ein Mieter unter bestimmten Umständen ein Widerrufsrecht. Dem Vermieter wiederum würden zusätzliche Informationspflichten aufgetragen. So kann der Mieter künftig unter bestimmten Umständen einen Mietvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das kann auch bei Mieterhöhungen gelten.

Nach Darstellung des Grundeigentümerverbandes regelt das geltende Mietrecht viele Dinge bereits bis in kleinste Detail. Wolle ein Vermieter beispielsweise die Miete erhöhen, müsse er seinen Mietern bereits jetzt eine mindestens zweimonatige Überlegungsfrist einräumen. „Wozu um alles in der Welt erhält der Mieter obendrein nun ein 14-tägiges Widerspruchsrecht nach seiner Zustimmung?“, heißt es in der Mitteilung des Verbandes. Problematisch sei auch die Pflicht des Vermieters, seinen Mieter zu belehren. Werde die Belehrung unterlassen, habe der Mieter das Recht, innerhalb eines Jahres die Zustimmung zu widerrufen und die zu viel gezahlte Miete zurückzufordern.

„Wer heute ohne anwaltliche Hilfe eine Wohnung vermietet, ist grenzenlos naiv und vertraut auf das Unwissen seines Vertragspartners“, erklärte der Verband. Er fürchtet, dass jene profitieren würden, die sich einen Rechtsanwalt leisten könnten. „Der Staat sorgt in zunehmendem Maße dafür, Dauerschuldverhältnisse mit Rechtsstreitigkeiten zu belegen.“ Der Grundeigentümerverband forderte daher „Gesetze mit Augenmaß“.