Hamburg. Am Montagabend um Mitternacht ist die Frist des Senats für die sogenannten Lampedusa-Flüchtlinge abgelaufen. Die Afrikaner, die 2013 über die italienische Insel nach Hamburg gekommen waren und ein Bleiberecht als Gruppe fordern, sollten sich bis zum 30. Juni bei den Behörden melden, um im Rahmen eines regulären Verfahrens ihre Chancen auf einen Verbleib in der Hansestadt klären zu können. Nur wer sich an diese Frist halte, könne darauf vertrauen, während der Prüfung in Hamburg bleiben zu dürfen.
Für Flüchtlinge, die nicht der Gruppe angehören oder sich nach dem 30. Juni melden, gilt, dass sie auf alle Bundesländer verteilt werden. Wie die Innenbehörde auf Anfrage mitteilte, haben acht weitere Flüchtlinge auf das Ultimatum reagiert und ihre Daten genannt. Eine Person davon sei der Lampedusa-Gruppe zuzurechnen, drei mit Sicherheit nicht, und bei vier der acht sei die Prüfung noch nicht abgeschlossen. Damit seien den Behörden nun insgesamt 100 Personen namentlich bekannt, von denen wiederum für 70 die Sonderregelung gelten könne.