In den USA, Brüssel und Paris gab es schon Proteste, die Berliner Verwaltung prüft ein Verbot. Auch Hamburg muss wohl bald reagieren: Denn in den nächsten Tagen will Uber den Fahrdienst in der Hansestadt starten.
Hamburg. Die angemeldeten App-Nutzer sollen schon benachrichtigt worden sein, auch bei Start-ups und von der Wirtschaftsbehörde in Hamburg hat man schon davon gehört: In den kommenden Tagen soll der umstrittene Taxi-Dienst Uber seinen Betrieb in Hamburg aufnehmen. Auch auf der Uber-Seite ist unter dem Menüpunkt Hamburg zu lesen: „Startet demnächst!“
Damit sind Probleme programmiert, denn der Dienst ist nicht nur herkömmlichen Taxiunternehmen verhasst, die stärkere Konkurrenz befürchten. Auch die Politik muss sich damit beschäftigen. In Berlin hat schon im April ein Gericht im Eilverfahren eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen erwirkt, die ihm untersagt, in Berlin Fahrten über diese App anzubieten. Das Problem: „Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Kraftfahrzeugen befördert, muss im Besitz einer Genehmigung sein und ist Personenbeförderungsunternehmer im Sinne des Gesetzes.“ Firmen wie Uber holen diese Genehmigungen nicht ein, auch die Prüfung der Fahrer und Versicherungsfragen sind ziemlich unklar.
In Hamburg wappnet man sich nun für den Start. Susanne Meinecke, Sprecherin der Wirtschaftsbehörde, sagt: “Wir sind vorbereitet.“ Dennoch kann man nicht viel tun, so lange der Dienst die Leistung in Hamburg nicht anbietet: „Aber dann werden wir uns sehr intensiv damit beschäftigen, mit welchem Geschäftsmodell Uber hier auftritt und wie man darauf reagiert“, so Meinecke.
Dass sich Hamburg Verstöße auf dem Gebiet nicht gefallen lassen will und hart durchgreift, hat die Wirtschaftsbehörde auch schon im Fall „Wundercar“ gezeigt. Das Hamburger Unternehmen bietet die Vermittlung von Fahrten im Stadtgebiet an, der Fahrgast kann über die App ein beliebiges Trinkgeld an den Fahrer bezahlen. Wundercar beteuert, dass das Modell nicht geschäftsmäßige Fahrer beschäftigt, da von den Trinkgeldern keiner leben könne. Die Fahrer hätten alle richtige Jobs und würden aus Umweltgründen Mitfahrer mitnehmen, oder um neue Leute kennen zu lernen.
Behörde hat Anbieter „Wundercar“ Vermittlung von Fahrten schon untersagt
Dennoch griff die Behörde hart durch: „Wundercar ist die Vermittlung von Fahrten untersagt worden, ein Bußgeld wurde angedroht“, so Meinecke. In einer Pressemitteilung begründet die Wirtschaftsbehörde das Vorgehen so: „Auch nach Anhörung des Unternehmens ist die BWVI zur Überzeugung gelangt, dass die Wundercar angeschlossenen Fahrer entgeltliche Personenbeförderung durchführen, ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG zu sein. Da dieses unzulässig ist, hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation gegen das Unternehmen eine Verfügung erlassen, mit welcher dem Unternehmen - unter Festsetzung eines Zwangsgelds für jeden Fall der Zuwiderhandlung - untersagt wird, Fahrtwünsche von Fahrgästen an dem Unternehmen angeschlossene Fahrer zu vermitteln.“
Das Unternehmen zeigte sich vom Vorstoß der Hamburger Wirtschaftsbehörde gegen seine organisierten „Freizeitfahrten“ überrascht – und will sich davon zunächst nicht beirren lassen. Da es keine gewerbsmäßige Fahrten vermittle, sieht das Unternehmen seine Leistungen von dem Verbot nicht betroffen und verfolgt seine Geschäfte weiter. „Ich wundere mich, dass die Behörde in ihrer Stellungnahme so stark verallgemeinert“, sagte Geschäftsführer Gunnar Froh am Freitag. „Nach unserer Rechtsauffassung sind weiterhin Fahrten, die nicht die Betriebskosten übersteigen, zulässig.“ Sollte Wundercar das Verbot weiter ignorieren, drohe laut Wirtschaftsbehörde dem Unternehmen schlimmstenfalls eine Strafe von bis zu einer Million Euro, teilte die Behörden-Sprecherin mit.
Von Seiten der Taxiunternehmen und der Behörden sind folglich auch nach dem Start von Uber in Hamburg Reaktionen zu erwarten. Zuletzt spürte Uber Gegenwind in Belgien. Ein Gericht in der Hauptstadt Brüssel verbot dem Unternehmen in der vergangenen Woche, Mitfahrgelegenheiten unter Privatpersonen zu vermitteln. Bei Zuwiderhandlungen drohten Strafen von 10.000 Euro.