Generalbundesanwalt geht gegen 44 Jahre alten Konvertiten vor. Videobotschaften im Internet verbreitet. Es droht Haft bis zu fünf Jahren.
Hamburg. Weil er sich als Handlanger für einen Al-Qaida-Agitatoren betätigte, wird sich ein 44 Jahre alter Hamburger vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht verantworten müssen. Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe hält den zum Islam konvertierten Peter W. für hinreichend verdächtig und hat ihn angeklagt, „in drei Fällen um Mitglieder und Unterstützer für ausländische terroristische Vereinigungen geworben und in zwei weiteren Fällen Beihilfe dazu geleistet zu haben“. Dies gab die Ermittlungsbehörde am gestrigen Dienstag bekannt.
Die Taten, die W. zur Last gelegt werden, liegen bereits fast sechs Jahre zurück. Zwischen August und November 2008 soll er im Internet drei Videobotschaften „mit Redebeiträgen bekannter Repräsentanten der ausländischen terroristischen Vereinigungen al-Qaida und „Islamischer Staat im Irak“ (IStI) verbreitet haben. Zudem soll er mehrere Videodateien mit Ansprachen von Vertretern der IStI in verschiedene Dateiformate umgewandelt haben.
Veröffentlicht wurden die Videodateien dann über die Netzwerke eines zum Zeitpunkt seiner Festnahme 24 Jahre alten Islamisten. Der Student Hussam S., ein in Syrien geborener staatenloser Mann palästinensischer Volkszugehörigkeit, der seit 1990 in Deutschland lebt, war am 4. Juli 2010 in Montabaur in Rheinland-Pfalz von Ermittlern des Bundeskriminalamts überführt worden. Mittlerweile ist er zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis rechtskräftig verurteilt.
Hussam S. galt als der wichtigste Dschihad-Propagandist im deutschsprachigen Raum. Er hatte unter seinem Decknamen „Gezogenes Schwert“ in mehr als 100 Fällen Propagandavideos ins Internet eingestellt. Darunter waren nicht nur Reden von Al-Qaida-Vertretern, sondern auch Videos von Enthauptungen. In einer Mitteilung des rheinland-pfälzischen Justizministeriums heißt es dazu: „In zwei Fällen veröffentlichte der Angeklagte das Video einer Enthauptung, um den militanten Dschihad der ausländischen terroristischen Vereinigungen al-Qaida im Zweistromland propagandistisch zu unterstützen. In dem Video wird ein amerikanischer Staatsangehöriger auf grausamste Weise vor laufender Kamera mit einem Messer enthauptet.“
S. ging äußerst konspirativ vor, „nutzte eine Vielzahl von E-Mail-Adressen und Benutzernamen und verschleierte seine Internetaktivitäten durch entsprechende Software“, so die Ermittler des Bundeskriminalamts. „Da er nach dem Auszug aus dem Elternhaus über keinen Internetanschluss verfügte, ‚hackte‘ er sich in fremde WLAN-Netze seiner Nachbarschaft ein und nutzte diese Anschlüsse, um Dschihad-Propaganda zu verbreiten.“ Der jetzt angeklagte Peter W. gilt als „kleiner Fisch“, er arbeitete Hussam S. wie auch zwei weitere Helfer zu. Vor Strafe schützt ihn das nicht. Allein für das Werben von Terror-Unterstützern drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft.