Der Mann war außer Kontrolle, weil er das Gerät Dutzende Male nicht aufgeladen hatte – ohne Folgen. Jetzt soll er eine Frau sexuell attackiert haben.

Hamburg. Das Land Hamburg hat 2011 die elektronische Fußfessel eingeführt, um entlassene, aber noch als gefährlich geltende Straftäter lückenlos zu überwachen. Doch jetzt stellt sich heraus, dass ein 44 Jahre alter Sexualstraftäter seine Fußfessel Dutzende Male ungestraft nicht aufgeladen hatte und deshalb in den vergangenen Monaten mehrfach für längere Zeit außer Kontrolle war. Das berichtet das Hamburger Abendblatt in seiner Donnerstagausgabe.

Es geht um 78 Verstöße gegen die Führungsaufsicht, die der einschlägig vorbestrafte Sexualstraftäter seit August vergangenen Jahres begangen haben soll. Darüber hinaus ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Mann seit März wegen eines erneuten Sexualdeliktes.

Nach der Entlassung des Mannes im August 2013 hatte das Gericht Führungsaufsicht angeordnet. Es verhängte unter anderem Alkoholverbot. Laut Gutachten ist der Mann ein exzessiver Trinker, der unter Alkohol besonders gefährlich ist. Die Auflage: Zweimal am Tag musste er sich an einer Wache melden, um sich einem Alkoholtest zu unterziehen. Die Polizei stellte mehrfach Verstöße fest.

Auch hatte der Mann mehrfach seine Fußfessel nicht aufgeladen – ein weiterer Verstoß – hier gegen die Weisung, das Gerät ständig betriebsbereit zu halten. Mehrfach löste er so Alarm bei der "Gemeinsamen Überwachungsleitstelle" aller Landespolizeien in Hessen aus, die dann die Polizei in Hamburg informierten.

Seit seiner Entlassung im August 2013 verstieß Andreas B. fortlaufend gegen Weisungen. Die Staatsanwaltschaft reagierte und fertigte im September und Oktober drei Anklagen, es kam dennoch nicht zu Gerichtsverhandlungen.

Der Mann ist jetzt verdächtig, am 17. März 2014 eine weitere Sexualstraftat begangen zu haben. Nach Informationen des Hamburger Abendblatts hatte er mit einer Bekannten in einer Wohnunterkunft Alkohol getrunken, wurde dabei sexuell zudringlich. Angeblich hat er die Frau mit einem Messer bedroht. Allerdings soll sie während ihrer Vernehmung unglaubwürdige Angaben gemacht haben. Ihre Aussage gilt als „nicht belastbar“.

Die Hamburger Justizbehörde bestätigte, dass sich Andreas B. inzwischen in einer Entziehungseinrichtung befindet.