Die Saga zog jetzt die Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Wandsbek zurück. Was für den einzelnen Mieter eine kleine Summe ist, dürfte für die Wohnungsunternehmen hohe Kosten bedeuten.

Vermieter dürfen nach Ansicht des Amtsgerichts Wandsbek die Kosten für eine Anmietung von Rauchmeldern nicht auf Mieter umlegen. Der städtische Wohnungskonzern Saga GWG habe jetzt eine Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts zurückgezogen, teilte der Mieterverein am Dienstag mit. Was für den einzelnen Mieter eine kleine Summe ist, kann für Wohnungsunternehmen und Genossenschaften Kosten in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro verursachen.

Hintergrund ist eine seit 2010 geltende gesetzliche Vorgabe. Danach müssen Vermieter in den Wohnungen Rauchmelder installieren. Sollte der Vermieter den Rauchmelder kaufen, anbringen und warten, sei er berechtigt, dem Mieter diesen Aufwand bei den Betriebskosten in Rechnung zu stellen, sagte Mieterverein-Geschäftsführer Siegmund Chychla. Allerdings hätten viele Vermieter wie die Saga, Genossenschaften und private Hauseigentümer aus Kostengründen Rauchmelder lediglich gemietet. Das Gericht habe nun entschieden, dass diese Mietkosten nicht umgelegt werden dürften.

Nach Darstellung des Mietervereins liegen bei der Saga GWG die den Mietern berechneten Mietkosten für den Rauchmelder bei zwölf Euro. Allerdings habe die Sage 130.000 Wohnungen. „Alle 700.000 Mieterhaushalte in Hamburg sollen prüfen, ob sie mit entsprechenden Kosten belastet wurden“, sagte Chychla.

Der Verband der norddeutschen Wohnungsunternehmen (VNW) verwies unterdessen auf ein Urteil des Landgerichts Magdeburg. Dessen Richter hatten in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass ein Mieter dem Vermieter die Kosten für die Anmietung und Wartung von Rauchwarnmeldern als Nebenkosten der Miete bezahlen müsse.

Nach den Worten von VNW-Sprecher Peter Hitpaß können man Rauchmelder mit Wasseruhren vergleichen. Deren Mietkosten dürften umgelegt werden. Der Verband empfehle daher seinen Mitgliedsunternehmen, die bisherige Praxis beizubehalten.