Liste der Finanzbehörde heute im Abendblatt. Bürgern drohen Kosten im fünfstelligen Bereich. Viele wehren sich. Hintergrund für diese Maßnahmen ist eine Forderung des Rechnungshofs aus dem Jahre 2005.
Hamburg. Befestigte Gehwege und Parkbuchten, höhere Bordsteine, neue Bäume: In Hamburg werden in diesem Jahr 65 sogenannte unfertige Wohnstraßen auf Kosten der Grundeigentümer ausgebaut. Die meisten liegen im Bezirk Altona (14), gefolgt von Harburg (elf) und Wandsbek (elf). Das geht aus einer Liste der Finanzbehörde hervor, die dem Abendblatt vorliegt.
Anrainer müssen sich zu 90Prozent an den Kosten beteiligen. Diese können je nach Grundstücksgröße und Umfang der Baumaßnahmen im vier- oder auch fünfstelligen Bereich liegen. Dabei müssen sogar Eigentümer von Endreihenhäusern zahlen, die an einer anderen Straße und am äußersten Ende der Häuserreihe liegen. In einem Fall waren dies 4290,71 Euro für ein Ehepaar an der Wagnerkoppel in Farmsen-Berne. Der Ausbau der Straße Ebeersreye, die ebenfalls an deren Reihenhauszeile angrenzt, kostete insgesamt 316.000 Euro. Einem weiteren Anrainer stellte die Stadt sogar rund 14.000 Euro in Rechnung.
Hintergrund für diese und künftige Straßenbaumaßnahmen ist eine Forderung des Rechnungshofs aus dem Jahre 2005. Per Gesetz werden Grundeigentümer an den Kosten der Herstellung von Straßen beteiligt, die der Erschließung ihrer Grundstücke dienen. Die entsprechenden Anliegerbeiträge werden aber erst dann erhoben, wenn die Erschließung endgültig hergestellt ist – im Farmsener Fall kamen die Rechnungen sogar fast fünf Jahre später.