Homosexuelle Pastoren und lesbische Pastorinnen sollen durch neues Gesetz mit ihrem Partner zusammen wohnen dürfen, wenn es eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist.
Travemünde. Pastoren mit einem gleichgeschlechtlichen Lebenspartner können in Zukunft in der Nordkirche in Pfarrhäusern und Dienstwohnungen gemeinsam leben. Ein entsprechendes Kirchengesetz habe in erster Lesung auf der Synodentagung in Lübeck-Travemünde einmütig Zustimmung gefunden, sagten Landesbischof Gerhard Ulrich und Synoden-Präses Andreas Tietze am Freitag.
Laut Ulrich würden der „keine Sonderrechte mehr zuerkannt”. Alles, was nach „Sonderrechten” aussieht, werde angefragt und angeklagt.
Die förmliche Verabschiedung am Sonnabend in zweiter Lesung durch das Kirchenparlament gilt als sicher. Homosexuelle Pastoren und lesbische Pastorinnen können dann mit ihrem Partner zusammen wohnen, wenn es eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist.