An vier Sonntagen im Jahr dürfen Einzelhändler ihre Geschäfte öffnen, sofern im jeweiligen Bezirk ein besonderer Anlass besteht. Daten variieren von Jahr zu Jahr.
Hamburg. Shoppingfreunde können sich den Kalender hervorholen: Die Einzelhändler der Stadt haben nun Klarheit über die vier frei wählbaren, verkaufsoffenen Sonntage in diesem Jahr. Nach einem umfangreichen Auswahlprozess, bei dem Gewerbetreibende ihre Vorschläge machen und die Bezirksverwaltungen Empfehlungen abgeben, genehmigte die Wirtschaftsbehörde jetzt folgende Daten für das Jahr 2014:
Demnach werden der 6. April, der 6. Juli, der 28. September und der 2. November verkaufsoffene Sonntage sein. An diesen vier Tagen dürfen Einzelhändler von 13 bis 18 Uhr ihre Geschäfte öffnen, sofern im jeweiligen Bezirk ein besonderer Anlass besteht, etwa ein Straßenfest.
In Eimsbüttel beispielsweise werden am 6. April das Brunnenfest am Tibarg und der Ostermarkt an der Osterstraße gefeiert, am 6. Juli steht ganz Hamburg im Zeichen der Harley Days oder etwa dem Fanfest des Bezirks, der „Eimsbüttler Fußball-WM an der Osterstraße“. Am 28. September wird die Sonntagsöffnung mit dem Bauernmarkt & Weinfest am Tibarg verknüpft, am 2. November wiederum mit dem Lichterfest an der Osterstraße. Die Termine werden am Dientag dem Eimsbüttler Wirtschaftsausschuss zur Kenntnis vorgelegt.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Wirtschaftsbehörde vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr billigt. Allerdings muss in den Bezirken (oder in ganz Hamburg) ein besonderes Ereignis vorliegen. Deshalb variieren die Sonntage von Jahr zu Jahr und müssen immer wieder aufs Neue festgelegt werden – in einem längeren Abstimmungsprozess.