Die Öffnungszeiten von Geschäften sind in Deutschland Sache der Bundesländer. Seit dem 1. Januar 2007 gilt das entsprechende Hamburgische Gesetz. Demnach ist es dem Einzelhandel an allen Werktagen erlaubt, die Läden „unbeschränkt“ zu öffnen.
Geschlossen sein müssen die Geschäfte an Sonn- und Feiertagen. Fällt der Heiligabend auf einen Werktag, dürfen die Geschäfte nur bis 14Uhr geöffnet sein. Für Bäckereien, Blumenläden und Kioske gelten erweiterte Öffnungszeiten.
Sonntags zwischen 7 und 16 Uhr, für maximal fünf Stunden, dürfen Konditorwaren, Milcherzeugnisse, Blumen, Zeitschriften und Zeitungen verkauft werden. Auch für Geschäfte an Bahnhöfen und Flughäfen gelten Ausnahmeregelungen.