Der Suchmaschinenbetreiber hätte nach Hinweisen des Motorsport-Bosses eine Filtersoftware einsetzen müssen. Google wehrt sich: Das ist Internet-Zensur.
Hamburg. Das spektakuläre Urteil des Hamburger Landgerichts gegen den Suchmaschinenbetreiber Google im Fall der Sex-Fotos von Max Mosley wirft neue Fragen auf. Außerdem wehrt sich Google gegen den Richterspruch – doch der Fall des früheren Motorsport-Bosses wird weite Kreise ziehen. Denn die Richterin warf Google in diplomatischen Worten vor, geschludert zu haben: Juristisch ist Google zwar kein Täter. Aber als Verbreiter der Bilder hat Google seine Prüfpflicht verletzt, die auch schon der Bundesgerichtshof angemahnt hatte. Richterin Simone Käfer sagte, Google habe trotz Mosleys Hinweisen kein Bemühen gezeigt, künftige Rechtsverletzungen zu verhindern. Google hätte die Möglichkeit gehabt, die Suchergebnisse zu filtern.
So deutlich wurde Google noch nie abgewatscht. Das Gericht entschied, dass der Suchmaschinenbetreiber sechs heimlich aufgenommene Sex-Bilder Mosley nicht weiter verbreiten darf. Google dürfe die Fotos nicht mehr in seinen Suchergebnisse auf google.de anzeigen. Die Bilder stammen aus einem heimlich aufgenommenen Video einer privaten Sex-Party mit Prostituierten. Falls Google die Bilder dennoch anzeigt, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro pro Einzelfall.
Die Fotos verletzten Mosley schwer in seiner Intimsphäre, sagte die Vorsitzende der Pressekammer, Simone Käfer. Weil Google in Hamburg seinen deutschen Firmensitz hat, wurde hier verhandelt. Google sprach von einem „beunruhigenden Signal“ und kündigte Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Hamburg an. Google kritisiert, aus der Suchmaschine werde eine „Zensurmaschine“, wenn man Filtersoftware anwende.
„Es könnte dazu führen, dass Internetanbieter zur Überwachung auch kleinster Bestandteile von Inhalten, die sie für ihre Nutzer übertragen oder speichern, verpflichtet werden“, sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck. Nach Ansicht des Unternehmens widerspricht das europäischer Gesetzgebung. Oberbeck betonte, die Entscheidung beziehe sich nur auf eine Person und spezifische Inhalte.
Mosleys Anwältin Tanja Irion dagegen bezeichnete das Urteil als „Meilenstein für den Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet.“ Es betreffe Aufnahmen, die von diversen europäischen Gerichten für rechtswidrig erklärt worden seien. Die Entscheidung werde nicht zu einer Zensur des Internets führen, meinte sie. Mosley freue sich über den Sieg vor Gericht und sei zuversichtlich, bei der angekündigten Berufung durch Google auch beim Oberlandesgericht zu gewinnen, erklärte Irion.
In Frankreich hatte Mosley im November ein ähnliches Urteil erstritten: Das Zivilgericht in Paris entschied, dass der US-Konzern neun Aufnahmen, die aus dem Video stammen, herausfiltern und sperren muss. Google geht auch hier gegen die Entscheidung des Gerichts vor.
Das Material über Mosley war von der inzwischen eingestellten englischen Zeitung „News of the world“ erstmals veröffentlich und danach zigfach verbreitet worden. Der 73-Jährige Mosley hat bereits Betreiber von Websites einzeln abgemahnt, damit die Bilder nicht mehr zugänglich sind.