Nun ist es amtlich: Die Hamburger Speicherstadt ist für das Unseco-Weltkulturerbe nominiert. Das Auswärtige Amt reicht den Antrag Anfang Februar an die zuständige Kommission.
Hamburg. Die Hamburger Speicherstadt und das Kontorhausviertel mit Chilehaus sind für das Unesco-Weltkulturerbe nominiert. Das teilte die Kultusministerkonferenz am Donnerstag in Bonn mit. Sie habe die Nominierung beim Auswärtigen Amt eingereicht, das den Antrag zum 1. Februar bei der Unesco in Paris einreichen werde. Das Welterbekomitee wird über die Nominierungen im Sommer 2015 entscheiden. Neben der Speicherstadt hat der Bund auch den Naumburger Dom in Sachsen-Anhalt für das Unesco-Welterbe nominiert.
Der Nominierung vorausgegangen waren dreieinhalb Jahre intensiver Vorbereitung durch das Hamburger Denkmalschutzamt. „Zahlreiche Mitarbeiter aus Hamburger Behörden sowie Mitarbeiter der Eigentümer der Gebäude wie zum Beispiel die der HHLA aber auch die der Kontorhäuser haben das Projekt unterstützt und dazu beigetragen, dass dieses einzigartige Ensemble nun einen weiteren wichtigen Schritt zur Anerkennung als Weltkulturerbe genommen hat“, sagte Hamburgs Kultursenatorin Barbara Kisseler (parteilos). „Im Sommer
2015 werden wir wissen, ob auch die UNESCO von der Bedeutung der Hamburger Speicherstadt und dem Kontorhausviertel überzeugt ist und dieses als Welterbe anerkennt.“
Die zwischen 1885 und 1927 entstandene Speicherstadt gilt als das größte zusammenhängende, einheitlich geprägte Speicherensemble der Welt. Das in enger Nachbarschaft befindliche Kontorhausviertel ist eines der eindrucksvollsten Stadtbilder der 1920er Jahre in Deutschland und das erste reine Büroviertel auf dem europäischen Kontinent. Herausragendes Beispiel sei das zwischen 1922 und 1924 errichtete Chilehaus, das als größte baukünstlerische Leistung des deutschen Backstein Expressionismus bezeichnet werden könne, hieß es in der Mitteilung der Kultusministerkonferenz.
Die Antragsunterlagen wurden am 20. Dezember 2013 vom Hamburger Denkmalschutzamt auf den Weg gebracht. Im Laufe des Jahres werden von der Unesco beauftragte Gutachter die Hamburger Stätten aufsuchen und ein Gutachten zum außergewöhnlichen universellen Wert des Ensembles abgeben sowie überprüfen, ob die im Managementplan ausgewiesenen Maßnahmen zum Erhalt der potenziellen Welterbestätten ausreichen