Wohnungsverbände und Unternehmen kritisieren die Broschüre zum Fragerecht von Vermietern. Die Ausführungen haben nicht viel mit der Praxis zu tun. Bonitätsauskünfte sind wichtig.
Langenhorn Die Hamburger Wohnungswirtschaft hat eine mangelnde Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten bei der Erstellung der Broschüre „Fragerecht des Vermieters“ beklagt. „Wir haben wiederholt versucht, mit dem Datenschutzbeauftragten ins Gespräch zu kommen“, sagte Peter Hitpaß, Sprecher des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). Da sei nicht viel zurückgekommen. „Und dann ist die Broschüre wie aus dem Nichts vom Himmel gefallen.“
Hamburgs Datenschutzbeauftragter Prof. Johannes CasparHintergrund hatte die Broschüre vor gut zwei Wochen veröffentlicht und dabei beklagt, dass die Zahl von Beschwerden über allzu wissbegierige Vermieter in den vergangenen beiden Jahren deutlich zugenommen habe. In der vergangenen Woche war zudem bekannt geworden, dass das städtische Wohnungsunternehmen Saga GWG in einer Einladung zu der Informationsveranstaltung „Wohnen am Suttnerpark“ von Interessenten sensible persönliche Daten verlangte. Nach Protesten zog das Unternehmen den Fragebogen zurück.
Allerdings ist der Unmut in der Wohnungswirtschaft groß. Die Regeln, die vom Datenschutzbeauftragten in seiner Broschüre beschrieben worden seien, hätten mit dem Alltag der Wohnungsvermietung kaum etwas zu tun, sagte Hitpaß. „Die Unternehmen gehen sorgfältig mit persönlichen Daten um. Außerdem sind die Bonitätsangaben notwendig, um sich ein Bild vom Mieter machen zu können.“
Die drei vom Datenschutzbeauftragten beschriebenen Phasen eines Vermietungsprozesses seien sehr theoretisch, sagte Hitpaß. Den Datenschützern zufolge darf der Vermieter vor dem Besichtigungstermin lediglich den Namen des Interessenten und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse abfragen. Erst nach der Besichtigung darf er eine Anschrift und das Geburtsdatum verlangen. Erst kurz vor Vertragsschluss darf der Vermieter Kontoauszüge und die letzten drei Lohnabrechnungen anfordern.
Nach den Worten von Heinrich Stüven, Vorsitzender des Grundeigentümerverbands Hamburg, wurde der Fragebogen seines Verbandes vor einigen Jahren zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten erarbeitet. „Die Situation hat sich aus unserer Sicht seitdem nicht verändert.“ Auch Stüven beklagt, dass mit seinem Verband vor der Veröffentlichung der Broschüre nicht gesprochen wurde.
Caspar verwies darauf, dass die Broschüre als Information konzipiert worden sei. „Die Fragestellungen sind derart komplex, dass es nicht sinnvoll ist, über jeden einzelnen Aspekt zu diskutieren. Sollten die Wohnungswirtschaft, aber auch die Mieterverbände Bedenken gegen die einzelnen Abwägungen haben, sind wir gern bereit, in eine Diskussion einzutreten. Im Übrigen geht es hier um den Rechtsvollzug. Meine Behörde verfügt nicht über die Kapazitäten, diesen vorab stets mit allen Interessenverbänden zu besprechen“, sagte Caspar.
Grundlage der Broschüre sei die Auswertung zahlreicher Fragebögen von Vermietern und Maklern gewesen. „Es gab reichlich Beschwerden von Betroffenen, so dass wir etwas unternehmen mussten.“ Allerdings erfasse die Broschüre nicht alle denkbaren Anwendungsfälle, räumte Caspar ein. So müsse man die konkrete Situation vor Ort berücksichtigen. „Das Fragerecht bei eines Vermieters einer Einliegerwohnung ist anders zu beurteilen, als bei der Vermietung durch Wohnungsunternehmen oder Baugenossenschaften. Das sind unterschiedliche Fälle, die im Einzelfall auch unterschiedlich zu bewerten sind.“
Der Datenschutzbeauftragtebot den Wohnungsunternehmen die Zusammenarbeit an. „Sie können ihren Fragebogen an den Datenschutzbeauftragten schicken, wenn sie konkreten Klärungsbedarf sehen.“ Zugleich machte der Datenschutzbeauftragte deutlich, dass es zunächst nicht darum gehe, Bußgelder zu verhängen oder vor Gericht zu gehen. „Wir sind zu Gesprächen bereit und verfügen über das notwendige Fingerspitzengefühl.“
Caspar fordert die Wohnungsunternehmen auf, „anhand der Broschüre zu prüfen, ob ihre bisherige Praxis dem Datenschutz entspricht“. Mit der angespannten Situation am Wohnungsmarkt „haben sich die Gewichte verschoben. In einer Region, wo genügend Wohnungen vorhanden sind, regelt sich vieles von selbst“, sagte Caspar. Grundsätzlich gelte aber das Prinzip, dass es nicht „datenschutzkonform ist, wenn Daten auf Vorrat eingeholt werden, ohne dass die Betroffenen überhaupt in die Nähe eines Vertragsabschlusses kommen“.