Der angespannte Wohnungsmarkt bringt viele Mieter dazu, auch unberechtigte Forderungen von Vermietern zu akzeptieren. Persönliche Daten zur Bedingung für einen Besichtigungstermin zu machen, ist aber nicht rechtens.

Hamburg. Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat Vermieter vor einem zu intensiven Ausforschen potenzieller Mieter gewarnt. „Vermieter, die bereits vor einem Besichtigungstermin konkrete Nachweise zu den Einkommensverhältnissen und sogar Schufa-Auskünfte von Mietinteressenten verlangen, verhalten sich rechtswidrig“, erklärte Caspar am Freitag. Dass sie vor Abschluss eines Vertrags möglichst viel über die persönlichen Verhältnisse ihres künftigen Mieters wissen möchten, „mag verständlich sein“. Doch das berechtige Vermieter nicht, alles über sie erfahren zu dürfen, erklärte Caspar mit Blick auf einen Anstieg der Beschwerden.

Auf dem angespannten Hamburger Wohnungsmarkt gebe es in der Regel mehrere Bewerber auf eine Bleibe. Ob ein Interessent den Zuschlag bekommt, hänge zentral von dessen Daten ab. Dabei bleibe es aber oft nicht bei Fragen nach Einkommen oder Arbeitsplatz. Teilweise sollen laut Datenschützer „freiwillig“ umfangreiche Angaben zu persönlichsten Verhältnissen gemacht werden. Da das oftmals nicht zulässig ist, haben die Datenschützer in einer Broschüre zusammengefasst, was Vermieter überhaupt fragen dürfen. Sie ist im Internet unter www.datenschutz-hamburg.de abrufbar.