Kiezlegende Schwensen wurde zu 90 Tagessätzen à 15 Euro Geldstrafe verurteilt, da ihn zwei Polizisten „sicher wiedererkannt“ hätten, so die Begründung des Gerichts. Schwensen verließ den Saal daraufhin sichtlich wütend.
Hamburg. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis musste sich Kiezlegende Karl-Heinz Schwensen vor dem Landgericht verantworten. Am Montag folgte das Urteil: Schwensen wurde zu 90 Tagessätzen à 15 Euro Geldstrafe verurteilt, da ihn zwei Polizisten „sicher wiedererkannt“ hätten, so die Begründung des Gerichts. Schwensen verließ den Saal daraufhin sichtlich wütend.
Hintergrund ist die Aussage zweier Zeugen im Prozess in erster Instanz, in dem Schwensen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu 100 Euro verurteilt wurde.
Zwei Polizisten hatten damals bekundet, sie hätten den Angeklagten am 2. Februar 2011 erkannt, wie er an der Balduinstraße mit einem Mercedes weggefahren sei. „Ich bin in Hamburg aufgewachsen, ich weiß, wie Herr Schwensen aussieht“, hatte einer der Beamten ausgesagt. Und der andere hatte gemeint: „Ich habe im meinem Leben nur zwei Menschen erlebt, die im Dunkeln eine Sonnenbrille tragen, Heino und Herrn Schwensen. Und Heino war es nicht.“
Diese Darstellung sei in etwa so glaubhaft, höhnte die Kiezlegende daraufhin, „als wenn Polizeibeamte auf St. Pauli sagen, dass sie während ihrer Dienstzeit nur zwei Prostituierte gesehen hätten“. Die Beamten könnten ihn gar nicht erkannt haben, weil er zur fraglichen Zeit mit einer Bekannten in deren Zuhause gewesen sei und mit ihr „Deutschland sucht den Superstar“ geguckt habe.
„Sie hatte mich auch eingeladen, mit ihr einen Kuchen zu essen. Jeder, der mich kennt, weiß, dass ich Süßigkeiten liebe. Mit Kuchen kann man mich ködern.“ Doch der Polizist blieb bei seiner Aussage, er habe Schwensen erkannt.