Das Alkoholverbotgilt seit dem 1.September 2011 in den Bussen und Bahnen innerhalb des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV). Behältnisse mit alkoholischen Getränken dürfen seitdem nur noch fest verschlossen mitgeführt werden. Fahrgäste, die das Verbot missachten, müssen mit einer Strafe von 40 Euro rechnen.
Aber nicht alle Verkehrsunternehmen machen mit: Die Nord-Ostsee-Bahn, die vom Bahnhof Altona auf die Insel Sylt fährt, ist davon ausgenommen. Auch die Nordbahn und DB Regio, die das HVV-Gebiet in Richtung Schleswig-Holstein überschreiten. Dort gilt kein Alkoholverbot.
Die Hadag-Fähren, die im Hafen verkehren, sind eine weitere Ausnahme. Auf den Schiffen wird sogar Alkohol verkauft.