Das Bezirksamt-Mitte hat bei der Fragestellung des Bürgerbegehrens für die Seilbahn über die Elbe offenbar formale Fehler gemacht. Jetzt muss neu formuliert werden.

Hamburg. Bei dem Bürgerbegehren „Für den Sprung über die Elbe mit der Hamburger Seilbahn“ sind formale Fehler gemacht worden. Das teilte das Bezirksamt-Mitte am Freitag mit. Nachdem das Bürgerbegehren am 5. August eingereicht worden war, habe man die Zulässigkeit der formulierten Fragestellung sowie des Unterschriftenbogens überprüft, „um im weiteren Verfahren die geringstmögliche Verzögerung für die Initiative zu bewirken“.

„Hierbei haben sich Zulässigkeitsbedenken hinsichtlich der Fragestellung ergeben sowie Unklarheiten in den Formulierungen auf den Unterschriftenlisten“, so ein Sprecher des Bezirksamtes. Dies sei den Vertrauenspersonen der Initiative bereits mitgeteilt worden. Im gleichen Zuge habe das Bezirksamt seine Unterstützung bei der Formulierung einer fehlerfreien Fragestellung angeboten.

Das Bürgerbegehren setzt sich für den Bau einer Seilbahn ein, die in 80 Metern Höhe vom Heiligengeistfeld zum "König der Löwen"-Musicalzelt auf Steinwerder führen soll. (HA)