Wer eine Wohnung mietet, soll vor Wucher besser geschützt werden. Mieten dürfen bei bestehenden Verträgen um maximal 15 Prozent steigen.
Hamburg. Gute Nachrichten für Mieter: Der Hamburger Senat hat am Dienstag eine Rechtsverordnung erlassen, mit der die sogenannte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis von 20 Prozent auf 15 Prozent in drei Jahren abgesenkt wird. Die Verordnung tritt am 1. September 2013 in Kraft und gilt zunächst für die nach dem Gesetz maximal mögliche Dauer von fünf Jahren.
Was bedeutet Kappungsgrenze?
Als Kappungsgrenze wird im Mietrecht die gesetzliche Regelung bezeichnet, nach der sich die Miete insgesamt innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent erhöhen darf. Das am 1. Mai 2013 in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz ermächtigt die Landesregierungen nun, diese Kappungsgrenze auf 15 Prozent herabzusetzen, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen als besonders gefährdet angesehen wird.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) hat festgestellt, dass im gesamten Stadtgebiet eine solche Gefährdungslage besteht. Deshalb hat der Senat beschlossen, die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis von 20 Prozent auf 15 Prozent flächendeckend einzuführen.