Die schwarz-gelbe Bundesregierung lehnt es ab, dass die Courtage per Gesetz vom Vermieter bezahlt werden muss. Eine solchen Gesetzesentwurf hatte der Bundesrat vorgelegt, vor der Wahl gibt es wohl keine Entscheidung.

Hamburg. Die Bundesregierung lehnt eine Einführung des Bestellerprinzips bei Maklercourtagen ab. Dies geht aus einer Stellungnahme der schwarz-gelben Koalition hervor. Der Bundesrat mit rot-rot-grüner Mehrheit hatte Anfang Juni einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Danach soll künftig derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt: im Regelfall also der Vermieter. Nur dann, wenn der Wohnungssuchende den Makler mit einem schriftlichen Vertrag selbst beauftragt hat, soll der Mieter bei erfolgreicher Vermittlung die Kosten tragen müssen. Wohnungssuchende sollen mit der Einführung des Bestellerprinzips finanziell entlastet werden.

Die Bundesregierung sieht in dem Gesetzesentwurf jedoch einen Eingriff in die Vertragsfreiheit der Beteiligten. Die Regelung würde die Möglichkeit der beteiligten Parteien, „in Abhängigkeit von den regionalen Unterschieden am Wohnungsmarkt unterschiedliche Vereinbarungen zur Kostentragung zu treffen, unnötig einschränken“, heißt es in der Stellungnahme. Schwarz-Gelb bezweifelt zudem, dass das Bestellerprinzip geeignet ist, Wohnungssuchende finanziell zu entlasten. Für den Vermieter sei es „wirtschaftlich nahe liegend zu versuchen, diese Zusatzkosten durch eine Erhöhung der Miete wieder auszugleichen.“

Ablehnung aus Hamburg

Kritik an der ablehnenden Haltung der Regierung kommt von den Hamburger Grünen. Schwarz-Gelb betreibe „Klientelpolitik auf Kosten der Allgemeinheit“, sagte Anjes Tjarks, wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen in der Hamburger Bürgerschaft, am Donnerstag. Die Argumente der Bundesregierung seien „nicht stichhaltig“. Müssten die Vermieter die Maklergebühren selbst zahlen, „würden viele ganz auf die Leistungen verzichten oder zumindest einen vernünftigen Preis aushandeln“, so Tjarks.

Die GAL-Bürgerschaftsfraktion hatte bereits 2011 die Einführung des Bestellerprinzips gefordert, im März 2013 hatte der Hamburger Senat zusammen mit Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg eine entsprechende Bundesratsinitiative gestartet. „Maklercourtagen für nicht bestellte Leistungen sind eine unnötige Belastung für Mieterinnen und Mieter“, betonte Tjarks am Donnerstag. Dies sei vor allem in Großstädten wie Hamburg ein Problem.

Der Grünen-Sprecher kritisiert zudem, dass der Gesetzesentwurf höchstwahrscheinlich in dieser Legislaturperiode im Bundestag nicht mehr behandelt wird. Es wird voraussichtlich nur noch eine Parlamentssitzung Anfang September geben, bevor die Bürger am 22. des Monats einen neuen Bundestag wählen. Die Initiative verpuffe jetzt wirkungslos, kritisierte Tjarks, der auch das „lange Zaudern“ des Hamburger SPD-Senats als Grund für die Verzögerung sieht.