Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg durchsetzen, dass die „Pille danach“ nicht mehr vom Arzt verordnet werden muss. Dafür hatten sich auch SPD und Linkspartei im Bundestag eingesetzt.
Berlin/Hamburg Die Länder Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg setzen sich für die Aufhebung der Rezeptpflicht bei der „Pille danach“ ein. In ihrem Entschließungsantrag, der am Freitag im Bundesrat beraten wird, fordern sie die Bundesregierung auf, Medikamente mit dem Wirkstoff Levonorgestrel in der entsprechenden Arzneimittelverordnung als frei erhältlich zu kennzeichnen. Die derzeitige Verschreibungspflicht führe dazu, dass für die Frauen häufig zu viel Zeit verstreiche, argumentieren die Länder. Die Pille, die nach ungeschütztem Sex eine ungewollte Schwangerschaft verhindern kann, muss bis spätestens 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden.
Die nordrhein-westfälische Ministerin für Bundesangelegenheiten, Angelica Schwall-Düren (SPD), sagte am Donnerstag in Berlin, damit solle auch dafür gesorgt werden, dass Vorfälle wie in Köln am Jahresanfang nicht mehr passieren könnten. Im Januar hatten zwei Kliniken in Trägerschaft der katholischen Kirche eine vergewaltigte Frau mit dem Wunsch nach einer „Pille danach“ abgewiesen, weil es ihnen aus ethischen Gründen nicht erlaubt war, das Medikament zu verschreiben.
Die Abweisung hatte für Empörung gesorgt und eine gesellschaftliche Diskussion nach sich gezogen. Der als konservativ bekannte Kölner Erzbischof Joachim Meisner lenkte daraufhin ein und erklärte, dass die „Pille danach“ nach einer Vergewaltigung akzeptabel sei, wenn sie die Befruchtung einer Eizelle verhindere.
Nach Angaben von Frauenärzten unterdrückt oder verzögert die „Pille danach“ den Eisprung, so dass eine Befruchtung nicht stattfinden kann. Für eine rezeptfreie „Pille danach“ hatten sich in diesem Jahr auch SPD und Linkspartei im Bundestag eingesetzt. Ihre Anträge scheiterten aber am Widerstand der Koalition aus Union und FDP. Der Antrag der Länder wird am Freitag voraussichtlich zunächst zur Beratung in die Bundesratsausschüsse verwiesen.