Der Schiffs-Tüv soll drei neuen Tankern zunächst die Seetüchtigkeit attestiert und diese kurz darauf wegen schwerer Mängel wieder entzogen haben. Jetzt fordern die deutschen Investoren 20 Millionen Euro Schadenersatz.
Hamburg. Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht tobt derzeit ein bizzarer Rechtsstreit. Rund 50 deutsche Investoren haben den Germanischen Lloyd verklagt und fordern rund 20 Millionen Euro Schadenersatz. Der Vorwurf: Der Schiffs-TÜV soll bei der Begutachtung dreier Schiffe schwere Fehler gemacht haben. So schwer, dass die Schiffe kurz nach ihrem Stapellauf bei einer chinesischen Werft praktisch zum Schrottwert verkauft werden mussten. Für die Gesellschafter und die finanzierenden Banken der drei Schiffsneubauten soll ein Totalschaden entstanden sein. Doch wer mag glauben, dass ausgerechnet dem hoch angesehenen Germanischen Lloyd (GL), dessen deutsche Gründlichkeit weltweit geschätzt wird, so ein Fehler unterläuft?
Die Gesellschafter dachten jedenfalls ursprünglich nicht im geringsten daran, als sie 2007 die drei Chemietanker „Ding Heng 1“, „2“ und „3“ von der gleichnamigen chinesischen Reederei kauften. Sie witterten eine sichere Geldanlage, da die Charter für die Schiffe bereits feststand. Sie sollten BASF und Dow Chemical in Fernost mit Rohstoffen versorgen. Da die Investoren aber vorsichtig waren, und von chinesischen Werften nicht nur Gutes gehört hatten, knüpften sie den Kauf der Schiffe an eine Bedingung: eine Klassifikation durch den Germanischen Lloyd.
Die Klasse ist für ein Schiff so wichtig wie die TÜV-Plakette fürs Auto. Dabei wird das Schiff technisch untersucht und sein baulicher Zustand sowie seine Seetüchtigkeit bewertet. Ohne die erforderliche Klasse würde kein Versicherer der Welt das Schiff versichern. Um so erleichterter waren die Investoren, als der GL die drei mehr oder weniger baugleichen Schiffen überprüfte und ihnen nacheinander die Klasse erteilte – dem letzten am 8. Januar 2008.
Doch nur fünf Wochen später, am 19. Februar 2008 kündigte das Hamburger Unternehmen eine Sonderprüfung an. Andere Ingenieure reisten nach China: Sie stellten schwerwiegende Mängel bei der Konstruktion und dem Bau der Schiffe fest und entzog ihnen wieder die Klasse. „Da hieß es auf einmal, dass Schottwände versetzt gebaut worden seien, es gab Probleme mit dem Doppelboden, die zunächst noch als wenig bedenklich eingestuft worden seien“, sagt der Frankfurter Rechtsanwalt und Notar Heinrich Geddert, der die deutschen Investoren gegen den GL vor Gericht vertritt. Insgesamt rund 400 Mängel wurden bei der zweiten Überprüfung festgestellt. „Meine Mandanten fragen sich jetzt zu Recht, warum die nicht bei der ersten Klasseprüfung erkannt wurden“, sagt Geddert und schiebt die entscheidende Frage hinterher: „Und warum wurde überhaupt eine Sonderprüfung angeordnet?“
Der GL will diese Fragen nicht beantworten: „Das ist ein laufendes Verfahren. Dazu sagen wir nichts“, erklärte Unternehmenssprecher Olaf Mager auf Anfrage des Abendblatts. Immerhin sieht sich der Schiffsklassifizierer bei dem Rechtsstreit auf der Siegerstraße. Den ersten Prozess vor dem Landgericht Hamburg haben die Kläger nämlich bereits verloren. Das wiederum liegt daran, dass die Investoren zunächst hofften, durch weitere Umbauten die notwendige Klasse durch den GL doch noch zu erreichen. Erst 2011 gaben sie die Schiffe verloren, verkauften sie billig und reichten Klage ein.
Da war die für Werksverträge übliche Verjährungsfrist für Regressansprüche bereits verstrichen. Zudem stellten die Richter in ihrem Urteil heraus, dass die Kläger ihre Ansprüche zunächst einmal bei den anderen Beteiligten, nämlich der Werft oder der chinesischen Reederei Ding Heng anmelden müssten. Gleichwohl erklärten die Richter, dass sie die Klage allein aus rechtlichen Erwägungen abweisen müssen. In ihrem Urteil fügten sie hinzu: „Das Gericht hat nicht übersehen, dass hier offenbar drei Schiffe die Klassifikation der Beklagten erhalten haben, die sie schon anfänglich in keiner Weise verdienten.“ Den Mitarbeitern und Beauftragten des GL seien „zahlreiche gravierende Fehler unterlaufen“. Deshalb schlug das Landgericht vor, der GL möge eine außergerichtliche Abfindung an die Kläger zahlen.
Der Schiffsklassifizierer will das aber nicht. Deshalb liegt das Verfahren jetzt beim Oberlandesgericht. Das hat einen Vergleich vorgeschlagen: Der GL sollte den Klägern vier Millionen Euro zahlen. Die Vergleichsfrist verstrich ungenutzt. Jetzt will das Gericht am 24. Oktober entscheiden. Selbst wenn die Kläger auch hier unterliegen ist für sie nicht Schluss: „Das OLG will voraussichtlich die Revision beim Bundesgerichtshof zulassen, weil der Fall einige Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft“, sagt Rechtsanwalt Geddert. Er glaubt, dass sich der GL nicht so leicht aus seiner Verantwortung ziehen kann.
Übrigens: Die drei Schiffe wurden natürlich nicht verschrottet. Wer im Internet die üblichen Seiten zur Schiffsverfolgung anklickt, kann sehen, dass sie nun im chinesischen Meer umherfahren. „Die haben inzwischen von der chinesischen Klassifizierungsgesellschaft ihre Klasse erhalten“, sagt Geddert. Ob die Chinesen die Mängel als nicht so schwerwiegend ansehen, mag er nicht beurteilen.