Die Hamburger Studentin und Femen-Aktivistin erklärt in der Berufungsverhandlung in Tunis erneut, dass sie mit ihrem Oben-Ohne-Protest nicht die Gefühle der Menschen im Land verletzen wollte.

Tunis/Hamburg. Der Prozess um den Oben-Ohne-Protest einer Hamburger Studentin in Tunis ist in die zweite Runde gegangen. Die seit dem 29. Mai im Gefängnis sitzende Frau erklärte in der Berufungsverhandlung am Freitag erneut, sie habe mit dem barbusigen Auftritt in der tunesischen Hauptstadt nicht die Gefühle der Menschen im Land verletzen wollen. Ziel der Aktion sei allein ein friedlicher Protest gegen die Inhaftierung einer Frauenrechtsaktivistin gewesen.

Die junge Philosophiestudentin aus Hamburg war am Mittwoch vergangener Woche in erster Instanz zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sah unter anderem den Straftatbestand „unsittlichen Verhaltens“ als erwiesen an. Gemeinsam mit der Deutschen sprach das Gericht auch zwei an der Protestaktion beteiligte Französinnen schuldig. Alle drei Frauen sind Mitglied der Frauenrechtsgruppe Femen.

Am Donnerstag hatte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning (FDP), Josephine Witt besucht. Rund eine Stunde konnte der Politiker mit der Aktivistin sprechen. Wie Löning berichtet, teile sich die 20-Jährige eine Zelle im Frauengefängnis von Manouba mit 29 weiteren Frauen. Es gehe ihr jedoch gesundheitlich gut und sie werde von ihren Mitgefangenen sehr gut behandelt. "Ich besuche viele Gefängnisse, und ich habe schon schlimmere gesehen", sagte der Menschenrechtsbeauftragte nach dem Gespräch. "Sie hat einen gefassten Eindruck gemacht. Sie scheint eine starke junge Frau zu sein." Dennoch sei sie von dem harten Urteil noch immer überrascht.

Ein Urteil in dem Berufungsprozess wird frühestens am 26. Juni erwartet. Die Anwälte von Nebenklägern setzten am Freitag eine Vertagung der Verhandlung auf dieses Datum durch, weil das Gericht eine Frist für das Einreichen von Anträgen nicht eingehalten hatte. Die Verteidigung verlangte erfolglos eine vorübergehende Freilassung der Angeklagten.