Ein Kommentar von Jan Haarmeyer

Die Idee ist nicht ganz neu, sie wurde zuletzt beim Kampf um den Erhalt der historischen Häuser im Hamburger Gängeviertel angewandt: Um alte Wohnungskomplexe vor dem teilweisen Abriss zu bewahren und sie im Bestand zu sanieren, hat die Stadt im Jahr 2009 dem niederländischen Investor das Gebäude wieder abgekauft. Eine ähnliche Rückabwicklung zum Erhalt von preiswertem Wohnraum in bester Lage kann sich nun auch der SPD-Politiker Werner Dobritz vorstellen. Er fordert seinen Parteikollegen und Finanzsenator Peter Tschentscher auf zu prüfen, ob die städtische Saga den Gebäudekomplex an der Hegestraße erwerben könne – zum Schutz der noch verbliebenen Mieter, die hier zum Teil seit Jahrzehnten wohnen.

Es kann kein Allheilmittel sein, dass die Stadt immer dann mit Millionensummen einspringt, wenn irgendwo Veränderungen drohen. Es gibt Gesetze, die Mieter schützen und Vermieter verpflichten, ihre Wohnungen nicht verwahrlosen zu lassen. Die Bezirke haben außerdem zahlreiche Instrumente des Handelns zur Verfügung, wenn auf ihrem Gebiet Leerstand angezeigt wird und es Verstöße gegen das Wohnraumschutzgesetz gibt. Ob es diese in der Hegestraße 46 durch den neuen Eigentümer, der die ziemlich maroden Häuser im Jahr 2009 von einer Erbengemeinschaft für 4,7 Millionen Euro gekauft hat, gegeben hat, wird nun ermittelt.

Dobritz hat dennoch einen wichtigen Denkanstoß gegeben. Denn Wohnungen sind keine Handelsware, bei der es einzig und allein um den schnellst- und größtmöglichen Gewinn gehen darf. Und die Menschen, die über Jahrzehnte in einem Stadtviertel verwurzelt sind und diesen mitprägen, kann man nicht – je nach ihrer momentanen Einkommenssituation – beliebig hin- und herschieben. „Heute hier, morgen da“, tut nicht jedem gut. Es kann sogar krank machen. Deshalb sollte die Stadt in extremen Einzelfällen immer wieder neu entscheiden, ob ein Eingreifen Sinn macht, damit Quartiere ihren Charakter behalten.