Über ihre Verteidiger haben neun der zehn Seeräuber Revision eingelegt. Nun entscheidet der Bundesgerichtshof in Leipzig.
Hamburg. Vor elf Tagen hat das Gericht nach fast zweijähriger Verhandlung im bundesweit ersten Piratenprozess das Urteil verkündet - jetzt haben die Verteidiger für neun der zehn somalischen Männer Revision eingelegt. Das bestätigte Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn gestern auf Abendblatt-Anfrage. Über die Anträge entscheidet - vermutlich erst in etlichen Monaten - der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig. Die Erfolgsaussichten sind indes mager: Der BGH verwirft mehr als 90 Prozent der Revisionen als unbegründet. Die Staatsanwaltschaft hat auf Rechtsmittel verzichtet. Sogar die drei Angeklagten, die lediglich zu einer Jugendstrafe von je zwei Jahren verurteilt worden sind und nach Anrechnung der Untersuchungshaft gar nicht mehr ins Gefängnis müssen, wollen das Urteil anfechten. "Der BGH muss sich mit komplexen Rechtsfragen auseinandersetzen. Er muss vor allem klären, ob so ein Verfahren wie dieses in Deutschland rechtlich überhaupt zulässig ist", sagte Rechtsanwalt Rainer Pohlen, der den jüngsten Seeräuber vertritt. So seien alle Angeklagten nach der gescheiterten Entführung des Hamburger Containerfrachters "Taipan" am 5. April 2010 länger als einen Tag an Bord der niederländischen Fregatte "Tromp" festgehalten worden, ohne einem Richter vorgeführt worden zu sein. Dies sehe die deutsche Strafprozessordnung aber zwingend vor. Fraglich sei auch, ob das Gericht aus Rechtsgründen gegen seinen Mandanten eine Jugendstrafe hätte verhängen dürfen. Es bestehe die Gefahr, dass diese Strafe für die Behörden doch ein Grund für eine spätere Abschiebung des Jugendlichen nach Somalia sein könne.
Einzig im Fall von Abdul K. D., der seine Mittäter schwer belastet hatte, ist der Schuldspruch rechtskräftig geworden. Das Landgericht verurteilte ihn zu sechs Jahren Haft. Die übrigen Seeräuber erhielten Freiheitsstrafen zwischen zwei und sieben Jahren.