Staatsanwalt erhebt im Ahrensburger Missbrauchsskandal keine Anklage: Kirchenfunktionäre seien nicht verpflichtet, Straftaten anzuzeigen.
Ahrensburg. Die Staatsanwaltschaft Lübeck stellt das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Ex-Bischöfe Maria Jepsen und Karl Ludwig Kohlwage sowie gegen zwei weitere Beschuldigte ein. Das hat Ralf Anders, der dafür zuständige Pressesprecher, dem Hamburger Abendblatt vorab bestätigt.
+++++Evangelische Kirche: Endlich auf Kurs+++++
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen insgesamt vier ehemalige hochrangige Mitglieder der Nordelbischen Kirche ermittelt. Es ging um den Verdacht der Strafvereitelung im Zusammenhang mit dem Ahrensburger Missbrauchsskandal. Die Staatsanwaltschaft wollte die Frage prüfen, wer wann davon gewusst hat, dass ein Ahrensburger Pastor Jugendliche missbrauchte - und warum dennoch niemand die Polizei informiert hat. Die Kriminalpolizei wurde in Gang gesetzt, Zeugen wurden vernommen. Neben Jepsen und Kohlwage waren auch Heide Emse, ehemals Pröpstin in Ahrensburg, und Detlev Nonne, ehemals Personalreferent der Kirche, angezeigt worden. "Wir werden die Verfahren gegen alle genannten Personen einstellen", sagt Ralf Anders. Am heutigen Mittwoch soll es dazu eine offizielle Pressemitteilung geben.
Die Staatsanwaltschaft begründet die Einstellung damit, dass Kirchenfunktionäre gar nicht verpflichtet seien, Anzeige zu erstatten. Ohne diese "Garantenpflicht" für eine Strafverfolgung ist Untätigkeit kein Gesetzesverstoß. Ralf Anders: "Wenn eine Strafvereitelung durch Unterlassen vorliegen soll, müsste die Kirche in einem Boot mit Staatsanwaltschaft und Polizei sitzen, und das tut sie nicht. Erst bei einem aktiven Vertuschen spielt die Frage der Garantenpflicht keine Rolle mehr."
+++++Experten klären den Ahrensburger Missbrauch auf+++++
Die Ermittlungen hatten die Stormarner Kirchenmitglieder Henning Offen und Dorothee Schencking ins Rollen gebracht. Sie wollten, dass das Verhalten der damaligen Kirchenoberen im Ahrensburger Missbrauchsskandal Gegenstand eines Verfahrens vor einem ordentlichen Gericht wird. Der Ahrensburger Rechtsanwalt Thomas Elvers hatte im Januar in ihrem Auftrag die Anzeige verfasst. Im Mai hatte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen. Noch in der vergangenen Woche hatte der Pressesprecher der Behörde, Günter Möller, gesagt, dass sich das Verfahren noch eine Weile hinziehen werde. Er sprach von mehreren Wochen oder gar Monaten. Warum es jetzt doch so schnell beendet wird, war gestern nicht zu erfahren. Die Nordkirche zeigte sich gestern irritiert. Pressesprecher Frank Zabel sagte: "Eine deutlich frühere Einstellung des Verfahrens wäre wünschenswert gewesen, zumal die Gründe für die Einstellung schon eher hätten bekannt sein können."
Dorothee Schencking ist enttäuscht von der Entscheidung der Staatsanwaltschaft. "Ich habe mit vielen Ergebnissen gerechnet, aber nicht mit diesem", sagte sie. Ihr Mitstreiter Offen erklärte: "Ich habe keinen Zweifel daran, dass die Staatsanwaltschaft hier sehr sorgfältig gearbeitet hat." Im Mittelpunkt des Missbrauchsskandals steht der ehemalige Pastor K. Er hatte über Jahrzehnte hinweg Jugendliche missbraucht. Öffentlich bekannt wurde das erst im Jahr 2010. Zu diesem Zeitpunkt waren seine Taten verjährt. Zumindest die Ahrensburger Pröpstin Heide Emse soll allerdings schon 1999 von einem Opfer erfahren haben, dass K. sie missbraucht hatte. Eine Anzeige hätte damals zu einer Anklage führen können. Sie unterblieb. K. wurde lediglich versetzt. Mittlerweile ist er aus dem Kirchendienst ausgeschieden.
Neben Emse waren damals auch Jepsen, Kohlwage und Nonne in leitenden Funktionen in Nordelbien tätig. Ob sie etwas von den Straftaten des Pastors gewusst haben, hat die Staatsanwaltschaft nicht geprüft. Für die Einstellung des Verfahrens genügt ihr nämlich das Fehlen der Garantenpflicht. Für Thomas Elvers, Rechtsanwalt von Schencking und Offen, ist das nur eine "Ausrede". "In der Anzeige ging es nur um Strafvereitelung durch Unterlassen, also durch Untätigkeit", sagte er. "Ob damals aktiv vertuscht wurde, ist eine andere Frage."