Seit Inkrafttreten des Hundegesetzes vor sechs Jahren ist die Zahl der Beißunfälle “signifikant gesunken“. Derzeit 55.000 Hunde gemeldet.

Hamburg. Sechs Jahre nach Einführung des Hamburger Hundegesetzes hat der Senat eine positive Bilanz gezogen. Zwar habe es im vergangenen Jahr noch 260 Beißvorfälle gegeben. Doch dies sei „ein signifikanter Rückgang“ gegenüber 446 Beißvorfällen im Jahr 2005, vor Inkrafttreten des Hundegesetzes, teilte die Gesundheitsbehörde am Dienstag mit. Insgesamt seien im Hunderegister der Stadt über 55.000 Hunde registriert.

Das Hundegesetz war am 1. April 2006 in Kraft getreten. Seitdem gibt es in Hamburg die allgemeine Anleinpflicht. Festgelegt wurde, welche Rassen als „gefährliche Hunde“ gelten und welche besonderen Vorschriften bei ihnen zu beachten sind. So müssen beispielsweise Rottweiler mit Maulkorb und Leine geführt werden. Als gefährliche Hunde gelten Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie Mischlinge dieser Rassen. Auch Bullmastiff, Bordeauxdoggen, argentinische Doggen und Mastino zählen zu den gefährlichen Rassen. Freistellungen sind möglich, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat. In den Bezirken wurden Freilaufflächen für Hunde angelegt.

Seit 2007 sind alle Hundebesitzer verpflichtet, für ihr Tier eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Zudem müssen sie ihren Hund mit einem Mikrochip fälschungssicher kennzeichnen lassen. In einigen Fällen seien diese Mikrochips ohne Genehmigung der Behörde entfernt oder ausgetauscht wurden, um beispielsweise illegale Hundehaltungen zu vertuschen. Dies soll zukünftig strafrechtlich verfolgt werden.

Insgesamt hätten die allgemeinen und die besonderen Vorschriften für mehr Schutz der Bevölkerung gesorgt, hieß es weiter. Die meisten Beißvorfälle wurden 2011 mit 45 Fällen bei Mischlingen registriert, die auch im Hunderegister die Mehrheit stellen. Einzelne Hunderassen seien nicht in besonderem Maße aufgefallen.

Mit Material von epd