Das Denkmalschutzamt ist ein Teil der Behörde für Kultur, Sport und Medien. Bereits 1920 wurde in Hamburg die staatliche Denkmalpflege eingerichtet.
Das Denkmalschutzamt ist ein Teil der Behörde für Kultur, Sport und Medien. Bereits 1920 wurde in Hamburg die staatliche Denkmalpflege eingerichtet. Grundlage bildet heute das inzwischen mehrfach veränderte Denkmalschutzgesetz. Danach sind die Kulturdenkmale "wissenschaftlich zu erforschen, zu schützen und zu erhalten sowie in die städtebauliche Entwicklung einzubinden". Aufgrund des Denkmalrechts gibt es in Hamburg zwei Kategorien von Denkmälern: Denkmalwürdige Objekte werden im "Verzeichnis der erkannten Denkmäler" aufgeführt, die "Denkmalliste" enthält die Denkmäler, die durch einen rechtskräftigen Verwaltungsakt unter Schutz gestellt wurden. Die Denkmale eines ganzen Stadtteils werden in der sogenannten Denkmaltopografie publiziert, besondere Denkmalthemen in den "Arbeitsheften zur Denkmalpflege in Hamburg". Das Denkmalschutzamt verfügt über eigene Restaurierungswerkstätten, eine umfangreiche bau- und kunstgeschichtliche Präsenzbibliothek und ein Bildarchiv, das mehr als 700 000 Motive vom Großen Brand 1842 bis in die Gegenwart enthält. Das Denkmalschutzamt hat ein Verzeichnis des gesamten Bestands an Denkmälern in Hamburg erarbeitet. In diesem "Verzeichnis der erkannten Denkmäler" sind derzeit circa 17 900 Adressen enthalten. Da oft mehrere Adressen beziehungsweise Hausnummern zu einem Denkmal gehören (zum Beispiel in Siedlungen), ergibt sich daraus eine Anzahl von circa 2800 Einzeldenkmälern und 2100 Ensembles.