Weil die Versorgungsleitungen über öffentliche Grundstücke verlaufen, vergibt die Stadt eine Konzession, also das Nutzungsrecht für diese Leitungen. Das Konzessionsrecht im Bereich Gas und Strom ist im Energiewirtschaftsgesetz geregelt. Für Fernwärme gibt es bisher keine gesetzlichen Regelungen.
Für maximal 20 Jahre dürfen die Konzessionen für Strom und Gas vergeben werden. Diese Zeiträume gelten für Fernwärme nicht. Verzichtet die Stadt auf das Recht, die Fernwärme zurückzukaufen, kann diese Entscheidung von der Stadt nicht rückgängig gemacht werden - auch nicht von künftigen Bürgerschaften.
Die Konzessionsverträge für die Hamburger Strom- und Fernwärmenetze laufen Ende 2015 aus. Die Konzession für Gas können zum gleichen Zeitpunkt gekündigt werden. Will die Stadt die Konzessionen neu ausschreiben, muss sie dies spätestens zwei Jahre vorher bekannt geben - also Ende 2013.