Expertenkommentar Gero Tuttlewski über den wichtigen Schritt vor dem Baubeginn
Die Bebaubarkeit eines Grundstücks hängt auch davon ab, ob es erschlossen ist. Notwendig dafür sind eine Zuwegung von der öffentlichen Straße und ein Anschluss für Strom und Wasser. Hinterlieger, deren Grundstück nicht direkt an einer öffentlichen Straße liegt, müssen sich die Verbindung zur Straße per Grunddienstbarkeit absichern. Insbesondere Käufer eines solchen Grundstückes sollten sich das Wege- und Leitungsrecht für künftige Entwicklungen sichern. Andernfalls streitet man sich bald über die Frage, ob auch eine Arztpraxis oder ein weiteres Wohnhaus zulässig sind.
Streit gibt es auch immer wieder über die Frage: Wer kümmert sich um die Unterhaltung der gemeinsamen Zufahrt, und wer ist für den Winterdienst verantwortlich? Grundsätzlich hier der Tipp: Wer ein hinteres Grundstück kauft, sollte darauf achten, dass der Vorderlieger auch zur Abgabe von Baulasterklärungen verpflichtet wird. Denn ohne Baulast verweigert die Behörde die Baugenehmigung, der Bauherr muss nachverhandeln. Dies kostet Zeit und Geld. Und bei nicht-befahrbaren Privatwegen muss sichergestellt sein, dass die Feuerwehr die Hinterlieger mit ihren Schläuchen auch noch erreichen kann (85 Meter).
Bauherren sollten darauf achten, dass ihr Architekt in Erschließungsfragen sattelfest ist. Die Bauaufsicht darf die Anforderungen der hamburgischen Bauordnung an die Erschließung nicht zum Gegenstand ihrer Prüfung im vereinfachten Genehmigungsverfahren machen. Und wie viele Beispiele zeigen: Grundstückseigentümer sind nach vielen Jahrzehnten nicht davor sicher, sich an den Kosten für die Erschließung ihres Grundstücks beteiligen zu müssen. Beispielsweise, wenn die Stadt beschließt, den Fußweg einer bereits in den 1960er-Jahren errichteten Straße endgültig zu befestigen. Bei großen Grundstücken kann dies schnell 20 000 bis 30 000 Euro kosten. In Hamburg existieren noch weit über 1000 unfertige Straßen. Auskunft dazu erteilt die Anliegerabteilung der Finanzbehörde.
Gero Tuttlewski ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht ( www.klemmpartner.de )