Google gab jetzt bekannt, dass der Dienst „ab sofort ohne Beanstandung der deutschen Datenschutzbehörden eingesetzt werden kann“.

Hamburg. Der Internet-Konzern Google und der Hamburgische Datenschutzbeauftragte haben nach langwierigen Gesprächen eine Einigung zur Nutzung des Statistik-Dienstes Google Analytics erzielt. Das Unternehmen teilte am Donnerstag mit, die vereinbarten Regelungen stellten sicher, dass der Dienst „ab sofort ohne Beanstandung der deutschen Datenschutzbehörden eingesetzt werden kann“.

Mit Google Analytics können die Betreiber eines Web-Angebots Statistiken über ihre Besucher erstellen – man spricht dabei vom „Tracking“, also von einem Nachverfolgen der Nutzer. Google stellt den Dienst kostenlos zur Verfügung, im Gegenzug werden bestimmte Daten an das Unternehmen in den USA übermittelt.

Die Datenschützer in Deutschland verlangen von Tracking-Diensten unter anderem, dass Nutzer die Erstellung von Profilen stoppen können und keine vollständigen IP-Adressen gespeichert werden, wenn die Betroffenen dies nicht ausdrücklich erlauben. Die IP-Adresse ist eine Zahlenfolge, die jeden Computer im Internet eindeutig identifiziert.