Ein Hausbesitzer will an der Weidenallee sein Dachgeschoss zu Wohnungen ausbauen. Doch das scheitert an der Auslegung des Amtes.
Eimsbüttel. Die Weidenallee vereint alles, was sich der Eimsbüttler wünscht: Dutzende ungewöhnliche, meist preiswerte Läden, beste Nahversorgung und Verkehrsanbindung. Hier steht der Charme der Schanze noch für Gemütlichkeit, was das Viertel zu den beliebtesten unter Wohnungssuchenden macht. Und fast hätte es hier mehr Wohnraum gegeben.
Ein Hauseigentümer, der im Dachgeschoss seines Hauses Wohnungen bauen will, hat sich nun beim Bezirk allerdings eine Abfuhr geholt. "Mit etwas Wohlwollen hätte man den Ausbau genehmigen können", sagt Harry Lüdders. Sein Anwalt Gilvert Krull ergänzt: "Wenn das Fachamt des Bezirks seine Bewertungsspielräume nicht nutzt, kann man in der Schanze die Zahl der Wohnungen nicht mehr steigern. Hier wird das Wohnungsbauprogramm des Senates konterkariert."
Es geht in diesem Fall um eine Hinterhofidylle, wie man sie an der Weidenallee nicht vermutet. Wer von der viel befahrenen Straße den Hof betritt, befindet sich auf einer Mischung zwischen Abenteuerspielplatz und einem Garten. Neben einer Sandkiste stehen alte Obstbäume und Sitzbänke, die von Laub überwuchert an Weinlauben erinnern. Spielende Kinder und Mütter mit Kinderwagen genießen diesen Hinterhof. Zur Idylle kommt die Nostalgie: Alles wird überragt von einem alten Schornstein, aus Rotklinkern gemauert, der daran erinnert, dass hier mal eine Blechfabrik war. Die Fabrik gibt es nicht mehr. Aber das Mehrfamilienhaus von Harry Lüdders.
"1890 wurde es gebaut und heißt wegen der einfachen Bauweise und den kleinen Wohnungen Arbeiterhaus", sagt er. In dem Dachgeschoss möchte der Eigentümer nun zwei Wohnungen einbauen. Das nennt man Nachverdichten - und genau das ist eigentlich vom neuen Senat in der City gewünscht. "Wir planen keinen Luxus, sondern familiengerechte Wohnungen", sagt Lüdders. Mit den beiden weiteren Wohnungen könne man auch nicht sonderlich reich werden, aber gesuchten Wohnraum schaffen.
Der Streit zwischen Bezirk und Eigentümer geht im Kern um eine Definition, ob es sich bei dem Lüdders-Haus um einen einzelnen Baukörper oder drei Gebäude(-Riegel) handelt. Das Gebäude ist knapp 70 Meter lang und hat im Hinterhofteil einen 1,90 Meter breiten und 50 Meter langen Längsschlitz.
Dieser Schlitz stellt für den Eigentümer einen Lichthof dar. "Doch das Bezirksamt geht von mehreren eigenständigen Gebäuden aus", sagt Anwalt Krull. "Und daraus schließt das Amt, dass zwischen den hinteren Gebäuderiegeln für einen Dachgeschossausbau Abstandsflächen von mindestens fünf Metern einzuhalten sind, anstatt der vorhandenen und nicht veränderbaren 1,90 Meter. Außerdem gelten dann schärfere Brandschutzanforderungen." So habe das Amt Gründe konstruiert, um den Bau der Wohnungen abzulehnen, sagt Krull.
Dabei verweist das Amt nach Unterlagen, die dem Abendblatt vorliegen, auf schon existierende "erhebliche Missstände beim Brandschutz". Weiterhin sei durch den Ausbau des Daches "die Belüftung zwischen den Gebäuderiegeln unzureichend". Das Bezirksamt Eimsbüttel schließt daraus: "Die bauliche Erweiterung ist nicht gewünscht", damit diese "Missstände nicht manifestiert werden".
Das Verfahren läuft noch, weil Anwalt Krull Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid eingelegt hat. In seinem Brief an das Amt schreibt er: "Vom Senat, der Verwaltung und von Mietervereinen wird händeringend die Schaffung neuen innerstädtischen Mietwohnraumes gefordert." Eine Nachverdichtung werde aber vielfach nur funktionieren, wenn die Behörden auch wohlwollend prüften.
"In der Hamburger Innenstadt gibt es häufiger Altbau-Situationen wie an der Weidenallee", sagt der Rechtsanwalt dem Abendblatt. "Wenn die Ämter ihre Möglichkeiten nicht im Sinne der Vorgaben des Senats nutzen, wird man keinen zusätzlichen Wohnraum schaffen können."