Die Kreuzung soll jetzt umgestaltet und mit Blitzern ausgestattet werden. Der Bürgerinitiative “Eppendorfer Kreisverkehr“ reicht das noch nicht.
Eppendorf. Die Kreuzung Eppendorf Landstraße/Lehnhartzstraße, an der im März der Schauspieler Dietmar Mues und seine Ehefrau Sibylle, eine weitere Frau und Sozialwissenschaftler Günter Amendt bei einem schweren Unfall starben, soll jetzt umgestaltet und mit Blitzerkameras ausgestattet werden. Mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit war ein 38-Jähriger in die Fußgängermenge gerauscht, im Blut des Unfallverursachers Alexander S. wurden später der Cannabis-Wirkstoff THC und ein Medikament gegen epileptische Anfälle nachgewiesen.
Die SPD- und FDP-Fraktion der Bezirksversammlung Nord haben nun gemeinsam einen Antrag zur Veränderung der Kreuzung eingereicht, der am kommenden Montag im Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude beschlossen werden soll.
"Da wir als Koalition die demokratische Mehrheit haben, dürfte dem Unterfangen nichts im Wege stehen", sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Domres.
Konkret sieht der Antrag folgende Änderungen vor: Für den Lehmweg und den Eppendorfer Weg sollen ab der betreffenden Kreuzung bis zur Hoheluftchaussee Tempo-30-Zonen eingerichtet und direkt an der Kreuzung Blitzerkameras angebracht werden. Letztere sollen Fahrzeuge erfassen, die bei roter Ampel über die Kreuzung fahren. "Eine solche Kamera finanziert sich durch die verhängten Bußgelder praktisch von selbst", sagt Domres (SPD). Außerdem sollen weitere konkrete Pläne erarbeitet werden. So sind gesonderte Abbiegerspuren in und aus dem Eppendorfer Baum im Gespräch, verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche an der Eppendorfer Landstraße und am Eppendorfer Baum sind angedacht sowie eine Verkehrsberuhigung der Lehnhartzstraße.
Nach dem Unfall hatte sich die Bürgerinitiative "Eppendorfer Kreisverkehr" gegründet. Initiatorin Martina John ist enttäuscht vom Vorschlag der SPD und FDP: "Der Antrag ist weder befriedigend noch aussagekräftig. Die Vorschläge lösen die Konflikte an der Kreuzung , insbesondere die Verstöße gegen die Abbiegregeln, nicht."