Hamburg. Wer welche Knaller kaufen darf, bestimmen die sogenannten BAM-Prüfsiegel: Feuerwerk der Klasse II gehört ausschließlich in die Hände von Erwachsenen, betont die Feuerwehr, und darf in Hamburg nur zwischen 18 Uhr am Silvestertag und 1 Uhr am Neujahrstag abgebrannt werden. Ausdrücklich verboten ist der Abschuss von Schreckschusswaffen, insbesondere von sogenannter Vogelschreckmunition, die hohe Sprengkraft besitzt, oder von Leuchtmunition. Wer erwischt wird, dem drohen sechs Monate Haft oder eine hohe Geldstrafe von bis zu 50 000 Euro. Weitaus ungefährlicher sind hingegen Wunderkerzen, Tischfeuerwerk oder Knallbonbons, die unter die BAM-Klasse I fallen und auch von Kindern gezündet werden dürfen.
Unterdessen greift der Zoll insbesondere an der Grenze zu Polen immer häufiger Ladungen mit illegalen Böllern auf, wo bereits 8000 sogenannte Polenböller beschlagnahmt wurden. Diese in Osteuropa oder China hergestellten und in Deutschland nicht zugelassenen Knallkörper können vorzeitig explodieren und gefährliche Verletzungen verursachen. Wie die Feuerwehr immer wieder warnt, enthalten solche Böller oft sehr viel mehr Schwarzpulver als zugelassen, teils sogar Sprengstoff, und können mit Zement ausgegossen sein.
"Feuerwerk sollte nicht aus Kofferräumen etwa auf Baumarkt-Parkplätzen gekauft werden", sagt Polizeisprecherin Ulrike Sweden. Der offizielle Verkauf sei nur in "Verkaufsräumen und unter Aufsicht" zulässig.