Hamburger ärgern sich über Portokosten und alte Datenbestände bei der Vorbefragung
Hamburg. Die Vorbefragung der Gebäude- und Wohnungszählung, die ein zentraler Teil der "Zensus 2011" genannten Volkszählung ist, sorgt bei vielen Hamburgern für Ärger.
Ein Abendblatt-Leser kritisiert, dass auch seine vor über einem Jahr verstorbene Ehefrau einen Fragebogen zugeschickt bekommen habe. Er fragt: "Mit welch alten Daten wird dort gearbeitet?" Eine andere Leserin berichtet, dass ihr Mann gleich zweimal Post im Briefkasten hatte. Einmal ist sein Doktortitel in dem Schreiben berücksichtigt worden, einmal nicht. "Sind wir jetzt ein Ehepaar zu dritt? Das kommt mir wie ein Schildbürgerstreich vor", sagt die Ehefrau. "Und es kostet den Steuerzahler wieder viel Geld."
Dem zuständigen Statistikamt Nord für Hamburg und Schleswig-Holstein sind Vorfälle wie diese bekannt. "Das tut uns leid. Aber wir können nur mit den Daten arbeiten, die uns der Gesetzgeber zur Verfügung stellt", sagt Referatsleiterin Annette Olbrisch. Momentan werden Eigentümer und Verwalter von rund 266 000 Gebäuden angeschrieben. Als Quellen würden die Daten der Grundsteuerstellen und Müllentsorgungsbehörden benutzt. Einige Daten seien veraltet. "Bei Erbstreitigkeiten kann es beispielsweise mehrere Jahre dauern, bis alle Verwaltungsprozesse abgeschlossen und die Daten aktualisiert sind", sagt sie. Zudem habe es auf dem Immobilienmarkt in den vergangenen sechs Monaten eine rege Bewegung gegeben. Es seien viele Wohnungen ge- und verkauft worden. "Alle Eigentümer und Verwalter werden im Mai 2011 einen Fragebogen zu ihren Immobilien zugeschickt bekommen. Damit dann auch wirklich die richtigen Eigentümer angeschrieben werden können, werden nun mit der Vorbefragung deren Namen und Adressen geprüft", sagt Olbrisch. Dass bei der Befragung nicht auf die aktuellen Daten des Einwohnermeldeamtes zurückgegriffen werden kann, hat einen simplen Grund: Dort ist nicht vermerkt, wem welche Immobilien gehören.
Sollte ein Eigentümer zweimal Post für ein und dasselbe Gebäude erhalten, reiche es selbstverständlich, wenn nur ein Fragebogen zurückgeschickt werde. Das Porto muss jedoch in jedem Fall der Bürger bezahlen - ein weiter Punkt, der bei Hamburgern auf herbe Kritik stößt. "Der Rückumschlag muss frankiert werden", bestätigt Olbrisch. Der Grund: Paragraf 15 Absatz 3 des Bundesstatistikgesetzes schreibt vor, dass die Auskunftspflichtigen die Portokosten zu tragen haben.