Steuerzahlerbund empört: Mehr Geld für jedes Tier als für einen Hartz-IV-Empfänger. “Da stimmen doch die Relationen nicht mehr.“
Hamburg. Kaum ein Tierfreund möchte sie haben, aber für die Stadt sind sie richtig teuer: Hamburg bezahlt zurzeit für die 57 Kampfhunde, die im Tierheim Süderstraße untergebracht sind, pro Monat 26.505 Euro aus Steuermitteln. Das bestätigte Rico Schmidt, Sprecher der zuständigen Gesundheitsbehörde, auf Abendblatt-Anfrage.
Jedes Tier der höchsten Gefahren-Kategorie 1 kostet die Stadt jeden Tag 15 Euro. Auf ein Jahr hochgerechnet entstehen der Stadt somit für die Hunde Kosten von mehr als 318.000 Euro. "Die meisten dieser Tiere leben schon seit Jahren bei uns und haben aufgrund der strengen Auflagen der Stadt kaum eine Chance auf Vermittlung in Hamburg", sagte Tierheimleiterin Katharina Woytalewicz. 28 der 57 Hunde haben einen sogenannten Wesenstest bestanden und könnten an interessierte Hundefreunde abgegeben werden.
Scharfe Kritik an den Kosten kommt vom Bund der Steuerzahler (BdSt) Hamburg: "Ein Hartz-IV-Empfänger hat im Monat 359 Euro zum Leben zur Verfügung. Die Unterbringung eines Kampfhundes im Tierheim kostet bis zu 465 Euro. Da stimmen doch die Relationen nicht mehr", sagte Geschäftsführer Marcel Schweitzer. Die Stadt müsse einen Weg finden, um die Betreuung der Kampfhunde günstiger zu gestalten. "Es kann doch nicht sein, dass ein Tier jahrelang im Tierheim lebt und den Steuerzahler so viel wie ein Mittelklassewagen kostet!"
Behördensprecher Schmidt kontert: "Mit der Unterbringung der gefährlichen Hunde im Tierheim Süderstraße werden die Hamburger vor Angriffen der Tiere geschützt. Damit sind zwangsläufig Kosten verbunden, für die die Stadt aufkommt." Die Vorwürfe von Tierheimchefin Woytalewicz, dass die Stadt die Vermittlung der Kampfhunde durch die strengen Auflagen blockiere, weist Schmidt zurück: "Wer einen Kategorie-1-Hund aus dem Tierheim aufnimmt, braucht anstatt 600 Euro nur den normalen Steuersatz von 90 Euro zu bezahlen. Das ist doch schon mal ein Anreiz."
Wer einen Kampfhund halten möchte, muss dafür bei den zuständigen Bezirksämtern eine Erlaubnis beantragen. Dafür muss der künftige Halter ein "berechtigtes Interesse" nachweisen. "Das kann zum Beispiel sein, dass ein Halter bereits mehrere Tiere der Kategorie gehalten hat und über Jahre nicht auffällig wurde", so Schmidt. Es sei aber noch nicht genau definiert, was ein berechtigtes Interesse sei. Die Gesundheitsbehörde erarbeitet dazu laut Schmidt derzeit einen Regelkatalog. Die Entscheidung, ob eine Genehmigung für die Haltung eines Kategorie-1-Hundes erteilt wird, träfen die Bezirksämter "von Fall zu Fall".
Die teure Unterbringung der Kampfhunde ruft jetzt auch die Politik auf den Plan. "Die Stadt muss die Kosten für die Unterbringung dieser Hunde senken. Es wird wohl kaum einen Vierbeiner in Hamburg geben, für den der Halter am Tag 15 Euro ausgibt", sagte CDU-Tierschutzexperte Harald Krüger. Dass die Vermittlung der Tiere so schwierig sei, liege allerdings auch an dem schlechten Image der Hunde in der Öffentlichkeit. Für SPD-Innenexperte Andreas Dressel steht fest: "Die Kosten für die Betreuung der Hunde im Tierheim sind immens. Aber trotzdem müssen wir weiterhin sicherstellen, dass bestimmte Auflagen bei der Haltung eingehalten und auch positiv wesensgeprüfte Tiere nur in verantwortungsvolle Hände vermittelt werden."