Ein Kommentar von Jan Haarmeyer
Es war in der Tat "ein guter Tag für Hamburg", wie Heribert Leutner gestern freudig verkündete. Gerade hatte das Hamburger Landgericht nämlich Hochtief, den Generalunternehmer der Elbphilharmonie, zur Herausgabe eines detaillierten Terminplans beim Bau des neuen Hamburger Wahrzeichens verdonnert.
Und deshalb atmete der Geschäftsführer der städtischen Realisierungsgesellschaft (ReGe) hörbar durch. Weil dieser Richterspruch für ReGe-Chef Leutner nämlich auch einen großen "emotionalen Effekt" beinhaltet. Ja, bedeutet das, man kann in der Auseinandersetzung mit einem weltweit tätigen Baukonzern auch die Muskeln spielen lassen - und notfalls vor Gericht ziehen, um sein (gutes) Recht einzuklagen.
Der Spruch der Richter ist das eine. Und man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass dieses mit Sicherheit nicht der letzte Termin gewesen sein wird, an dem sich die Vertragsparteien vor einem Gericht getroffen haben. Dazu ist zum einen das einzigartige Bauwerk an der Elbe zu komplex. Und dazu geht es bei allen Fristverlängerungen und Behinderungsanzeigen, Planlieferungen und Ausführungsterminen um zu viele Millionen. Bereits gestern ließ es Hochtief-Sprecher Bernd Pütter offen, ob sein Unternehmen gegen das Urteil des Landgerichts Berufung einlegen wird.
Viel wichtiger ist jedoch, was Pütter anschließend gesagt hat. Dass er sich nämlich, völlig unabhängig von dem Urteil, sehr gut vorstellen kann, gemeinsam mit der ReGe einen Terminplan zu erstellen. Denn im Grunde wissen Bauherr und Konzern ja, dass es nur gemeinsam geht.