Seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gibt es kaum noch Beschwerden. Dehoga sieht Volksinitiative gelassen
Fast scheint es, als hätte der blaue Dunst über Hamburg sich verzogen. Statt laut gegen die geplante Volksinitiative der Ökologisch-Demokratischen-Partei (ÖDP) für ein absolutes Rauchverbot in Hamburger Restaurants, Bars und Kneipen zu protestieren, gab der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) sich gestern betont gelassen. "Hamburg hat eine stringente Lösung, die weitgehend akzeptiert wird", sagte Geschäftsführer Gregor Maihöfer dem Abendblatt. "Wenn die Politik jetzt meint, eine radikale Lösung finden zu müssen, kann das leicht eine Bauchlandung werden", so Maihöfer. "Die sollten sich vor Schnellschüssen hüten."
Tatsächlich ist es nach dem vielstimmigen Knatsch um die Neuauflage der gesetzlichen Reglung zum Nichtraucherschutz Ende vergangenen Jahres ruhig um das Thema geworden. Und das, obwohl die Hansestadt die Bedingungen verschärft hat. Seit Jahresbeginn gilt das sogenannte Hamburgische Passivrauchergesetz. Verkürzt lautet danach die Formel: essen oder rauchen. "Wir wollen die Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens schützen", hatte Gesundheitssenator Dietrich Wersich (CDU) das neue Gesetz gelobt. Es unterstreiche, dass Nichtrauchen der Normalfall sei.
Ausnahme sind Lokale mit einer Gastraumfläche von bis zu 75 Quadratmetern - und auch dort darf nur geraucht werden, wenn sie keine Speisen anbieten, Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben und sie als "Raucherkneipe" gekennzeichnet sind. Reine Schankbetriebe mit mehr als 75 Quadratmetern dürfen einen separaten Raucherraum einrichten, der allerdings kleiner als der Nichtraucherbereich sein muss. Die Verschärfung war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Juli 2008 die zuvor auch in Hamburg geltenden Regelungen gekippt hatte. Am 9. Dezember vergangenen Jahres hatte die Bürgerschaft dem Kompromiss des schwarz-grünen Senats zugestimmt - trotz massiver Proteste von Wirten und Schaustellern.
Nach einem halben Jahr ist davon nicht mehr viel zu spüren. Die Bezirksämter melden, dass die gesetzlichen Regelungen weitgehend eingehalten würden. Kontrollen werden allerdings nur "bedarfsorientiert" durchgeführt. Im Klartext: wo kein Kläger, da auch kein Richter. "Bei uns sind seit Anfang des Jahres etwa 100 Beschwerden eingegangen. Diesen gehen wir nach - und wo es nachvollziehbar ist, dass die Gastwirte nichts gegen Raucher unternommen haben, verhängen wir Bußgelder", sagte Lars Schmidt, Sprecher des Bezirksamts Mitte. In diesem Jahr seien bislang sieben Bußgeldbescheide verschickt worden. Deutlich niedriger liegen die Zahlen im Bezirk Bergedorf. Dort gab es in den vergangenen sechs Monaten 52 Beschwerden und 28 Verwarnungen. Bußgelder wurden nicht verhängt. "Die Zahlen haben seit Inkrafttreten des Gesetzes deutlich abgenommen", sagt der Leiter des Verbraucherschutzamts, Helmut Hoffmann. In Wandsbek waren es 71 Beschwerden, 21 Verwarnungen und 18 Bußgelder. In Altona verhängte das Bezirksamt nach 30 Beschwerden immerhin 18 Bußgelder. Harburg meldet nur 15 Beschwerden, 13 Verwarnungen und zwei Bußgeldbescheide. "Wir setzen auf Einsicht", sagte Sprecherin Petra Schulz.
Auch die Gastwirte haben sich offenbar auf die Lage eingestellt. Dehoga-Geschäftsführer Maihöfer weiß nur von sechs Fällen, in denen sie gegen Bußgelder vorgehen wollen. Vom Tisch ist auch die angekündigte Klage gegen das Hamburger Nichtrauchergesetz. "Wir planen zurzeit kein juristisches Vorgehen."