Nach dem Fall Volkan verabschiedete die Bürgerschaft ein Hundegesetz, das seit 2006 den Umgang mit gefährlichen Hunden regelt. Die wichtigsten Punkte sind das Verbot gefährlicher Hunde, die Anleinpflicht, Kotbeseitigungspflicht und das Hundemelderegister.

Das Gesetz regelt unter anderem, dass das Halten gefährlicher oder potenziell gefährlicher Hunde beantragt werden muss, streng reglementiert ist. Der Hund muss einen Wesenstest bestehen, der Halter darf nicht vorbestraft sein, muss über ausreichend Kenntnisse verfügen. In der Öffentlichkeit müssen die Tiere Maulkorb tragen. Die Regeln überwacht der Bezirkliche Ordnungsdienst (BOD). Ende 2008 beschließt die Bürgerschaft ursprünglich als "gefährlich" eingestufte Tierheimhunde zur Vermittlung anzubieten, unter anderem weil die Kosten für die Haltung der Hunde ausufern.