Außengastronomie wird nur genehmigt, wenn noch genügend Platz auf den Gehwegen bleibt. Das Mindestmaß liegt laut Gesetz bei 1,50 Metern, in Altona sollen es jetzt zwei Meter sein. In Wandsbek müssen die Gehwege bei Hauptverkehrsstraßen drei Meter breit bleiben.
Beschwerden über die Außengastronomie gibt es in den meisten Bezirken kaum: In Bergedorf waren es 2011 drei, in Harburg gab es gar keine, in Nord, Eimsbüttel, Wandsbek "einige wenige". Vergleichsweise viele Beschwerden gibt es in Altona (28) undin Hamburg-Mitte, die aber keine genauen Zahlen nannten.
Blaue Begrenzungsstriche hat der Bezirk Mitte infolge von Anwohnerbeschwerden in der Langen Reihe und im Portugiesenviertel gezogen. In der Susannenstraße verlangt der Bezirk Schallschutzschirme.
Die Nutzungsgebühren für die Wirte hängen vom Standort ab: Die Gastronomen zahlen zwischen 4 und 8 Euro je Quadratmeter und Monat. Dabei geht es um die "Wertigkeit" - attraktive und umsatzträchtige Standorte kosten mehr als Plätze in Randlagen.