Anfang 1999 war die Wochenarbeitszeit auf 50 Stunden heraufgesetzt worden. Sechs Jahre später wurde die Regelung wieder gekippt.
Hamburg. Im Streit um den Ausgleich von knapp 1,15 Millionen Überstunden bei der Berufsfeuerwehr rechnet der Senat noch in diesem Jahr mit einem klärenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Erst nach dem Richterspruch könne die Höhe der Ausgleichszahlungen genau bestimmt werden, heißt es in der Antwort auf eine Senatsanfrage des CDU-Innenexperten Karl-Heinz Warnholz. Experten rechnen damit, dass die Stadt einen zweistelligen Millionenbetrag zahlen muss.
Anfang 1999 war die Wochenarbeitszeit der Feuerwehrbeamten von 48 auf 50 Stunden heraufgesetzt worden. Sechs Jahre später wurde die Regelung vom Europäischen Gerichtshof gekippt: Laut EU-Arbeitszeitrichtlinie dürfe ihre Arbeitszeit die Obergrenze von 48 Stunden nicht überschreiten.
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Laut Senat leistete jeder Beamte in dieser Zeit durchschnittlich 620 Stunden zu viel. Dem nachfolgenden Streit darüber, wie diese Überstunden abgegolten werden, setzte das Oberverwaltungsgericht Anfang 2011 ein Ende: Nur ein finanzieller Ausgleich komme infrage. Je nach Besoldungsgruppe müsste jede Überstunde demnach mit 12,93 bis 24,46 Euro ausgeglichen werden.
Die jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klärende Frage ist, wie viele Stunden als Überstunden definiert werden müssen. Denn laut Senat sind Beamte verpflichtet, Mehrarbeit von bis zu fünf Stunden pro Monat ohne Ausgleich hinzunehmen.