Wer einen deutschen Pass haben möchte, muss seine bisherige Staatsbürgerschaft abgeben. Ausgenommen sind Bürger der Europäischen Union oder von Staaten, die eine Aufgabe der Staatsbürgerschaft nicht zulassen (Afghanistan, Irak). Außerdem müssen die Antragsteller mindestens seit acht Jahren in Deutschland leben und ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Für Menschen mit deutschem Ehe- oder Lebenspartner gilt eine Frist von drei Jahren.
Weitere Voraussetzungen sind: unbefristetes Aufenthaltsrecht, ausreichende Deutschkenntnisse (B1-Test), Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung (Einbürgerungstest). Die Neudeutschen dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein und müssen sich per Unterschrift zur demokratischen Grundordnung bekennen. Zuständig für die Einbürgerung ist das Einwohner-Zentralamt. In der Regel dauern die Verfahren ein Jahr. Die Gebühr beträgt 255 Euro.