Die Prostitution ist in St. Georg schon seit 1980 verboten. Da wurde der Stadtteil zum Sperrgebiet erklärt. Aber die Prostituierten gehen trotzdem weiterhin ihrem Gewerbe auf der Straße nach.
Den Frauen droht für ihre illegale Tätigkeit auf dem Straßenstrich ein Bußgeld von bis zu 200 Euro.
An einem Abend im Juli vergangenen Jahres erteilte die Polizei 19 Platzverweise, außerdem gab es 17 Anzeigen wegen Verstoßes gegen die Sperrgebietsverordnung.
Auf St. Pauli ist die Straßenprostitution dagegen in einigen Gebieten, allerdings nur zu bestimmten Zeiten, erlaubt.