Dem Vorschlag des Sozialsenators zufolge sollen ehrenamtliche Mitarbeiter ebenfalls ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

Hamburg. Zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt schlägt Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) vor, auch ehrenamtliche Mitarbeiter in Vereinen und Verbänden strenger zu überprüfen, bevor sie ihre Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aufnehmen. „Ich kann mir vorstellen, dass auch Mitarbeiter, die nicht fest angestellt sind, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen, bevor sie als Betreuer oder Trainer eingesetzt werden“, sagte Wersich dem Hamburger Abendblatt (Mittwoch-Ausgabe). Hamburgs Sozialsenator vertritt mit Manuela Schwesig (SPD) beim „Runden Tisch gegen sexuellen Missbrauch“ die Jugendminister aller Bundesländer.

Der Vorstoß soll auch Thema sein auf der zweitägigen Konferenz der Jugend- und Familienminister, die am Donnerstag in Schwerin beginnt. Dort will Hamburg einen Leitantrag diskutieren lassen: Nach der Debatte über Missbrauchsfälle in kirchlichen Einrichtungen sollen auch „pädagogisch begleitete Ferienmaßnahmen, Sportvereine, offene Jugendarbeit und Jugendverbände“ mehr in den Blickpunkt gerückt werden. „Sexuelle Gewalt an Schutzbefohlenen ist kein Phänomen der katholischen Kirche, sondern kann überall dort auftreten, wo Erwachsene mit Kindern engen Kontakt in einem Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis haben“, sagt Wersich. Die Familienbehörde gehe davon aus, dass auch in Sportvereinen noch ein „erhebliches Dunkelfeld“ dieser Straftaten bestehen könnte.

„Wir denken auch über eine Meldepflicht der Staatsanwaltschaft über laufende Verfahren nach“, sagte Wersich. In der Praxis bedeutet das: Wird gegen einen Bewerber beispielsweise auf eine Stelle als Jugendleiter bereits aufgrund von Gewalt gegen Jugendliche ermittelt, erfährt die Institution dies vom Jugendamt, das wiederum von der Staatsanwaltschaft informiert wurde. Senator Wersich weiß um die Brisanz seines eigenen Vorschlags, schließlich gehört die Unschuldsvermutung zu den höchsten Rechtsgütern. „Wir wissen aber auch, dass beispielsweise Pädophile den Kontakt zu Kindern suchen und sich auf entsprechende Stellen auch bewerben“, sagte Wersich.

Bisher musste ein polizeiliches Führungszeugnis nur vorlegen, wer hauptamtlich Kinder und Jugendliche in privaten oder staatlichen Einrichtungen betreut.