Ein der Trunkenheit verdächtiger Fahrer soll künftig auch dann zur Blutprobe gebracht werden können, wenn noch kein Richter zugestimmt hat.

Im Streit um den Umgang mit Blutentnahmen bei Trunkenheitsfahrten haben sich Polizei und Staatsanwaltschaft auf eine "effektivere Vorgehensweise verständigt", gab der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Wilhelm Möllers, gestern bekannt. So soll ein der Trunkenheit verdächtiger Fahrer künftig auch dann bereits zur Blutprobeentnahme gebracht werden können, wenn noch kein richterlicher Beschluss vorliegt.

"Ein für alle Beteiligten unzumutbares Warten auf offener Straße hat damit ein Ende", sagte Möllers. Der staatsanwaltschaftliche und der richterliche Bereitschaftsdienst seien mittlerweile so gut organisiert, dass in aller Regel eine richterliche Entscheidung zeitnah herbeigeführt werden könne.

Knackpunkt der Einigung war der sogenannte Richtervorbehalt. Das Verfassungsgericht hatte 2009 entschieden, dass bei Verkehrssündern strenger als bisher darauf zu achten sei, dass die Blutprobenentnahme zuvor von einem Richter angeordnet werden muss, da die Entnahme einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte bedeute.

Hamburg setzte diese Vorgabe sehr konsequent um, weil sich die Beamten sonst auf juristisch dünnes Eis begeben hätten, argumentierte die Innenbehörde. Denn schon der Weg zur Wache ist so Teil der Blutprobenentnahme.

Das Problem: Da die Beamten samt Verdächtigem somit zu jeder Tageszeit, also auch in der Nacht, erst auf eine Entscheidung durch einen Richter warten mussten und damit für andere Aufgaben ausfielen, war die Zahl der Alkoholkontrollen deutlich gesunken. Die Einigung soll spätestens bis Anfang März umgesetzt werden.