Besonders hart von der dramatischen Situation ist die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) betroffen. Sie belasten nicht nur die Folgen der Steuerausfälle, sondern auch eine zusätzliche Kostensteigerung bei den sogenannten gesetzlichen Leistungen von bis zu 690 Millionen Euro. Vom Gesamtetat in Höhe von 2,4 Milliarden Euro entfällt ein Großteil - rund zwei Milliarden Euro - auf Leistungsbereiche wie Kindertagesbetreuung, Hilfen zu Erziehung, Kosten der Unterkunft und andere Leistungen zur sozialen Grundsicherung. Deshalb ist die Sparsumme im kommenden Jahr mit 2,6 Millionen Euro zwar relativ gering, erklärtes Ziel ist es aber, die zusätzlichen Kostenanstiege bei den öffentlichen Ausgaben so gut wie möglich zu vermeiden.
Dafür soll unter anderem die ursprünglich für August 2010 geplante Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für Zweijährige bis 2013 zurückgestellt werden. Das vermeidet nach Angaben der Behörde rund 30 Millionen Euro neue Kosten. Zudem werden neue Beitragsstufen für Besserverdiener eingeführt, das Essensgeld sozial gestaffelt von 60 Cent auf ein Euro pro Tag angehoben.
Die Unterbringung schwer erziehbarer Jugendlicher außerhalb Hamburgs soll vermieden werden. Dafür sollen in Hamburg 500 neue Plätze geschaffen werden - Ersparnis rund 2,5 Millionen Euro - und 100 zusätzliche Plätze in der Vollzeitpflege - Ersparnis rund sieben Millionen Euro.
Durch den Verzicht auf Stellennachbesetzungen will die BSG bis 2013 Personalkosten rund 9,92 Millionen Euro einsparen.