Weil er ihnen keine 20 Cent geben wollte, prügelten zwei Jugendliche am Harburger Bahnhof auf einen Mann ein. Zwei Wochen später starb er.
Hamburg. Nach der tödlichen Prügelattacke zweier Jugendlicher auf einen 44-Jährigen in Hamburg-Harburg hat sich Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) erschüttert gezeigt. „Diese Gewalttäter müssen die ganze Härte des Strafrechts zu spüren bekommen“, sagte Ahlhaus – „damit anderen gewaltbereiten Jugendlichen ganz deutlich wird, mit welchen drastischen Konsequenzen sie nach Gewalt- oder Tötungsdelikten rechnen müssen.“
Der brutale Angriff zeige, wie wichtig die Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten, öffentlichen Plätzen und Bahnhöfen sei. Die beiden 16 und 17 Jahre alten Jugendlichen sitzen wegen Totschlags in Untersuchungshaft. Immer wieder traten die beiden 16- und 17-Jährigen auf den Kopf ihres Opfers ein. Dann flüchteten sie, noch bevor der Rettungswagen den Fußgängertunnel am Seeveplatz nahe dem Harburger Bahnhof erreichte. Zurück blieb Thomas M. aus Winsen/Luhe, schwer verletzt auf dem Boden liegend. Am 2. Juli, knapp drei Wochen nach der grausamen Tat, starb der 44-Jährige. Er hatte sich von seinen Kopfverletzungen nicht mehr erholt.
Die Tat vom Abend des 12. Juni hat tiefe Bestürzung in Harburg ausgelöst. Doch von den Tätern fehlte fast ein Vierteljahr jede Spur. Jetzt hat die Polizei die beiden mutmaßlichen Totschläger gestellt. Am Dienstag wurden der 16 Jahre alte Onur K. und der 17 Jahre alte Berhan I. in den elterlichen Wohnungen in Wilhelmsburg überrascht und verhaftet.
Die beiden Tatverdächtigen sind der Polizei bereits einschlägig bekannt. "Sie sind schon im vergangenen Jahr wegen Körperverletzung und Diebstahls aufgefallen", bestätigt Karina Sadowsky, Sprecherin der Polizei. Bei einem weiteren Jugendlichen, einem 16-jährigen Neugrabener, hat sich der Tatverdacht nicht bestätigt. Noch ist nicht geklärt, ob auch er auf Thomas M. eingeprügelte.
Zunächst gingen die zum Tatort geeilten Beamten von einem Unfall aus, von einem Sturz. Doch ein Begleiter des Opfers, ein 50-Jähriger aus Winsen/Luhe, zur Tatzeit stark betrunken, berichtete den Polizisten von der Tat. Nach seiner Ausnüchterung wurde er am Tag darauf von Ermittlern vernommen. Seinen Angaben nach hatten die beiden Jugendlichen, die in einer größeren Gruppe unterwegs waren, Thomas H. angesprochen und von ihm 20 Cent gefordert. Als der sich weigerte, hätten sie ihn niedergeschlagen - und als er auf dem Boden lag, immer wieder auf ihn eingetreten.
Die Mordkommission wurde eingeschaltet. Ermittler sichteten Bilder der Überwachungskameras am Harburger Bahnhof. Auf einigen Aufzeichnungen war die Gruppe zu erkennen, aus der die Schläger kamen. Die Beamten tasteten sich langsam vor. Bereits bekannte Jugendliche aus der Gruppe wurden befragt, der Kreis der Verdächtigen wurde enger, bis schließlich die Haftbefehle erwirkt wurden. Onur K. und Berhan I. sitzen in Haft und schweigen. Sie müssen sich jetzt wegen gemeinschaftlichen Totschlags verantworten.
Der Fall heizt die Debatte um Videoüberwachung im öffentlichen Raum neu an. „Die Tatsache, dass die Täter anhand von Videoaufzeichnungen identifiziert werden konnten, zeigt, dass die Installation von Kameras sinnvoll ist“, sagte der Sprecher der Hamburger Innenbehörde, Marco Haase, am Donnerstag. Allerdings müsse die Videoüberwachung begründbar sein und dürfe nur an Orten eingesetzt werden, „an denen es Sinn macht“.
Nach Ansicht des Hamburger Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, wird jedoch der öffentliche Raum „zu einem großen Teil ohne Rechtsgrundlage“ und in „beträchtlichem Ausmaß“ von Kameras überwacht. Es sei zwar vielfach nachvollziehbar, dass Behörden und sonstige öffentliche Stellen eine Überwachung für erforderlich hielten, sie dürfe jedoch nicht ohne klare gesetzliche Vorgaben erfolgen.
Haase betonte, Videoüberwachung im öffentlichen Raum müsse als ergänzendes Instrument für die polizeiliche Arbeit dienen. So würden in Hamburg vor allem solche Plätze überwacht, an denen es häufig zu Straftaten kommt. Dafür gebe es eine auf Basis des Polizeirechts „einwandfreie Regelung“.